Landesmittel: Bauen in Hessen

Baugeld vom Land Hessen für Bauherren und Modernisierer

Die regionale Förderung des Landes Hessen umfasst Darlehen für Neubauten, den Kauf von Neubauten oder älterer Immobilien. Auch der barrierefreie Umbau von selbstgenutztem Wohnraum gehört dazu.

Wohneigentumsprogramme "Hessen-Baudarlehen" und "Hessen-Darlehen"

Die Vergabe zinsgünstiger Darlehen des Landes ist an Einkommensgrenzen gebunden, die sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder richten. Bevorzugt werden Antragsteller, in deren Haushalt Kinder oder Behinderte leben. Es gibt zwei Darlehensformen:

  1. Hessen-Baudarlehen (HBD): Wer ein neues Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft, profitiert vom Programm "Hessen Baudarlehen". Voraussetzung ist, dass der Käufer die Wohnung selbst nutzt oder eine weitere Wohnung erwirbt, in die Familienmitglieder einziehen (Generationenverbundenes Wohnen).
  2. Hessen-Darlehen Bestandserwerb (HD): Gefördert wird der Kauf einer älteren Immobilie, wenn der Käufer sie selbst nutzt. Auch für eine Modernisierung, die mitfinanziert wird, gibt es Fördergeld. Ausgezahlt wird dieses Geld aber erst, wenn die Modernisierung abgeschlossen ist. Bei aufwändigen und teuren Instandsetzungen ist ein Baugutachten Bedingung. Dieses muss der Bauherr vor Beginn der Sanierung vorlegen.

Regionale Förderung für Barrierefreiheit

Behindertengerechter Umbau: Wer eine bestehende, selbst genutzte Wohnung barrierefrei umbauen, ausstatten und einrichten lässt, hat ein Anrecht auf dieses Förderprogramm.   

Alle Anträge auf Fördermittel müssen in Hessen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden.

Mehr Information zur regionalen Förderung in Hessen bekommen Sie hier:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon (Hotline Wohnungsbaudarlehen): (0611) 774 - 7333
Internet: www.wlbank.de

Stand: November 2013

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