Haben Sie ein Recht darauf, potentielle Untermieter:innen kennenzulernen? Eine Vermieterin versuchte, genau das einzuklagen. Mit Erfolg?



Einem Mieter in Berlin war zum 31. Mai 2020 gekündigt worden. Um nicht in Bedrängnis zu kommen, begab er sich frühzeitig auf Wohnungssuche. Mit schnellem Erfolg. Seine neue Wohnung mietete er zum 1. November 2019 an. Um nicht doppelt Miete zahlen zu müssen, wollte er für die überlappende Zeit zwei Untermieter:innen in seine “alte” Wohnung aufnehmen.

Die Vermieterin verlangte von ihm, die beiden potenziellen Untermieter:innen persönlich kennenzulernen. Dafür sah der Mieter keinen Grund, denn er hatte der Vermieterin die Namen sowie zur eindeutigen Identifikation auch Geburtsdatum nebst Geburtsort und Angaben über die berufliche oder sonstige Tätigkeit seiner Untermietenden mitgeteilt.  


Recht auf Widerspruch nur bei triftigem Grund

Der Streit ging bis zum Landgericht Berlin und wurde dort zugunsten des Mieters entschieden. Denn ein Vermietender darf die Untervermietungserlaubnis nicht davon abhängig machen, dass sich ein potenzieller Untermietender bei ihm bewerbe oder persönlich vorstelle. Die Auswahl des Untermietenden ist allein Sache des Mietenden. 

Es sei denn, der benannte Untermietende wäre mit dem Vermietenden bzw. anderen Mietenden des Hauses verfeindet oder es gäbe Anhaltspunkte, dass er den Hausfrieden stören oder die Mietsache beschädigen würde. Kennt aber der Vermietende den Untermietenden weder persönlich noch hat er in anderer Form Anhaltspunkte für seine mangelnde Eignung, so muss er sich mit den notwendigen Auskünften zufriedengeben. 

(Landgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2020 - 64 T 49/20)



Fragen zum Beschluss vom 16.11.2020 - 64 T 49/20 des Landgericht Berlin

Haben Vermietende ein Recht darauf, die potentielle Untermieterin ihres Mieters kennenzulernen?

Ein Untermieter oder eine Untermieterin muss sich nicht persönlich beim Vermietenden vorstellen. Mehr als den Namen, Geburtstag und -ort sowie die berufliche Tätigkeit muss der Mietende nicht preisgeben.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 24. Februar 2021.


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