Die KfW Bank hat ihr Förderprogramm für den Heizungstausch auf private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) ausgeweitet. Die Antragstellung ist ab dem 28. Mai 2024 über das Online-Portal der KfW möglich.

Wie bereits zu Anfang des Jahres angekündigt können nun ab dem 28. Mai 2024 auch die Eigentümer:innen von vermieteten Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in Anspruch nehmen. Bislang konnten nur Eigentümer:innen von selbstgenutzten Einfamilienhäuser Fördermittel beantragen.

Der neuen Gruppe von Antragsteller:innen stehen zwei Formen der staatlichen Unterstützung zur Verfügung:

  • Zuschuss – Antrag direkt bei der KfW Bank
  • Zinsverbilligter Kredit – Antrag bei der Hausbank

 

Für die Antragstellung auf Zuschuss besuchen Eigentümer:innen das Online-Portal der KfW und reichen dort ihre Unterlagen ein. Sind die Dokumente vollständig, erfolgt die Zusage automatisiert und nach wenigen Minuten.



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Zuschüsse für den Heizungstausch

Die Höhe des Zuschusses der KfW ist abhängig von den anfallenden Gesamtkosten und staffelt sich nach den Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten sowie verschiedenen möglichen Boni. Der Höchstbetrag ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für jeweils die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro für jeweils jede weitere Wohneinheit

 

Über verschiedene Boni können Eigentümer:innen den Zuschuss erhöhen. Im Optimalfall kann so die Förderung für den Heizungsaustausch maximal 70 Prozent der Gesamtkosten betragen. Folgende Boni stehen zur Verfügung:

  • 5 Prozent Effiziensbonus für den Einbau einer Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder ein Kältemittel einsetzt.
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer:innen, die eine funktionstüchtige Öl, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen austauschen, ebenso funktionstüchtige Gasheizungen oder Biomasseheizungen, die  zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind.
  • 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 EUR
  • Emissionsminderungszuschlag von Pauschal 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten

 

Bei einer WEG erfolgt die Antragstellung über einen gemeinschaftlichen Antrag. Selbstnutzende Eigentümer:innen stellen einen zusätzlichen Förderantrag für die eigene Wohneinheit, um mögliche Boni in Anspruch zu nehmen.

Ergänzender zinsgünstiger Kredit

Die KfW bewilligt ergänzend zum Zuschuss einen verbilligten Kredit. Diesen beantragen Eigentümer:innen nicht direkt bei der KfW Bank, sondern bei einem Kreditinstitut, in der Regel ist das die Hausbank. Für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt der Zins derzeit bei 1,91 Prozent effektiv. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Bei höheren Einkommen liegt der Zins derzeit bei 3,90 Prozent effektiv.

Der Ergänzungskredit kann nicht allein in Anspruch genommen werden. Die KfW Bank gewährt diesen nur, wenn eine Zusage für den Zuschuss zur Heizungsförderung besteht oder eine Förderzusage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vorliegt.

Förderfähige Vorhaben jetzt beginnen

Im Herbst ab 31. August 2024 soll noch die letzte Gruppe der Antragsteller hinzukommen. Das sind Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, Unternehmen und Kommunen sowie Besitzer von Eigentumswohnungen, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen.

Wichtig zu wissen: Alle Fördergruppen können ihren Heizungstausch schon jetzt in Angriff nehmen und die Klimawende in der Wohnungswirtschaft voranbringen. Beginnt die Maßnahme vor dem 31. August 2024 können Eigentümer:innen bis zum 30. November 2024 den Antrag nachreichen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Eigentümer haben nach Zusage zur Förderung insgesamt 36 Monate Zeit die Heizung zu tauschen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Heizungswechsels müssen alle Nachweise zur Durchführung des Vorhabens im Kundenportal der KfW Bank einreichen. Ausschlaggebend für die termingerechte Einreichung ist das Datum der Rechnung.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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