Wenn der Mieter Ihnen beim Übergabetermin eine verschmutzte Wohnung übergibt, ist das sehr ärgerlich und verstößt gegen die Rückgabepflicht. Hier erfahren Sie, wie eine besenreine Wohnung korrekterweise aussehen sollte und was Sie tun können, wenn der Mieter die Wohnung verdreckt hinterlässt.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Mieter müssen die Wohnung besenrein, also sauber und im Ursprungszustand hinterlassen.

  • Wenn der Mieter dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt, dürfen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Außerdem ist es möglich einen Teil der Kaution einzubehalten.

Was ist mit dem Begriff „besenrein“ gemeint?

Im Mietvertrag haben Sie vermutlich vereinbart, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Damit ist der Zustand der Mietwohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses gemeint. Eine frühere Übergabe dürfen Sie nicht vereinbaren.

Der Begriff „besenrein“ beschreibt, dass es eine Grundreinigung in der Immobilie gegeben hat, dass kein offensichtlicher Schmutz zu sehen und kein Müll vorhanden ist. Ein Müll- oder Staubhaufen in einer Ecke der Wohnung, auf dem der Mieter alles zusammengekehrt hat, gilt beispielsweise nicht als besenrein. Meistens sind die folgenden Maßnahmen nötig, um die Wohnung zu reinigen:

- Böden fegen und wischen

- Teppiche saugen und bei grober Verschmutzung feucht reinigen

- Küche von Fettresten befreien

- Bohrlöcher zuspachteln

- Neuer Anstrich der Wände

Darüber hinaus muss der Mieter die Wohnung in dem Zustand verlassen, in dem er sie vorgefunden hat. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits beim Einzug von Mietern ein detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll verfassen, welches Sie dann beim Auszug als Anhaltspunkt nutzen können. Vor dem Auszug ist es im Interesse des guten Verhältnisses außerdem sinnvoll, in einem freundlichen Gespräch Ihre Erwartungen an den Mieter zu kommunizieren.

Wichtig: Es ist nicht die Aufgabe des Mieters, die Wohnung in einen Neuzustand zu versetzen. Sie muss sauber, aber weder renoviert noch erneuert werden. Schönheitsreparaturen stellen eine Ausnahme dar.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Was tun, wenn der Mieter seiner Rückgabepflicht nicht nachkommt?

Wenn der Mieter die Wohnung in einem dreckigen Zustand hinterlässt, ist er seiner Rückgabepflicht nur ungenügend oder gar nicht nachgekommen. In diesem Fall haben Sie als Vermieter einen Räumungsanspruch, den Sie auch rechtlich durchsetzen können. Sie dürfen für die Zeit, in der Sie die Wohnung nicht nutzen können, eine Entschädigung in Höhe der anteiligen Miete verlangen. Sollten dadurch weitere Schäden entstehen, können Sie auch Schadensersatz geltend machen.

Für den Fall, dass der Mieter sich weigert die Reinigung selbst vorzunehmen oder zu bezahlen, ist es erlaubt, einen Teil der Mietkaution einzubehalten. Achten Sie darauf, die vorhandenen Verschmutzungen genau zu dokumentieren. Beschreiben Sie den verdreckten Zustand im Übergabeprotokoll und machen Sie zudem Fotos oder Videos.

Was tun bei Mängeln in der Mietwohnung?

Zusätzlich zur Reinigung muss der Mieter dafür sorgen, dass sich die Wohnung bei der Übergabe wieder in ihrem ursprünglichen Zustand befindet. Dies kann zum Beispiel bedeuten, ein renoviertes Badezimmer wieder in den Ursprungszustand zu versetzen oder eine Einbauküche zu entfernen.

Sollten Sie darüber hinaus gravierende Mängel entdecken, die der Mieter verursacht hat, können Sie ihn zur Kasse bitten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Umgang mit Mängeln in der Mietimmobilie.


digital-contract

Du willst keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen bist du immer auf dem neuesten Stand.

* Pflichtangabe

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.