Ein Grundeigentümer ist der Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks. Obwohl nach rechtlicher Definition ein Besitzer nicht gleich ein Eigentümer ist, werden in diesem Zusammenhang die Begriffe „Grundbesitzer“ und „Grundeigentümer“ synonym verwendet. Der Grundbesitz, also das Eigentum an Liegenschaften, wird in Deutschland durch den Eintrag ins Grundbuch dokumentiert. Das Grundbuch enthält als öffentliches Verzeichnis die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken, mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie auf dem Grundstück liegende finanzielle Belastungen. Grundeigentümer können die das Grundstück betreffenden Verhältnisse im Grundbuch einsehen, indem sie einen Grundbuchauszug anfordern. Bei der Veräußerung eines Grundstücks geht das Eigentum nicht mit dem unterzeichneten Kaufvertrag über, sondern mit der sogenannten Auflassung oder Aufsandungserklärung. Darunter versteht man eine notarielle Beglaubigung, auf deren Grundlage eine Aktualisierung oder Eintragung in das Grundbuch erfolgt. Die Übergabe bzw. Übernahme einer Immobilie ist ausschließlich über diese beiden Schritte rechtskräftig.

Beleihung des Grundstücks

Dem Grundeigentümer obliegen die Pflichten der Pflege und des Ausbaus seines Grundstückes oder Bauwerkes sowie, falls nicht anders geregelt, der jeweiligen von ihm geführten Mietbestände. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Immobilie zu beleihen, das heißt als Sicherheit für einen Kredit zu verwenden. In diesem Fall erfolgt der Eintrag einer Grundschuld bzw. Hypothek im entsprechenden Grundbuch als Sicherheit für den Gläubiger für den Fall, dass der Schuldner einer Rückzahlung des von ihm bezogenen Darlehens nicht nachkommt oder nachkommen kann.

Haftbarkeit der Grundeigentümer

Grundeigentümer sind als Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks unbegrenzt für Schäden haftbar, die aus Verletzung ihrer Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht resultieren. Diese Pflicht beinhaltet beispielsweise die Sicherung der Gehwege vor dem Haus durch das Entfernen von Laub oder Schnee. Mittels Grundbesitzer-Haftpflicht-, Hausrats-, Unfall- und Wohngebäudeversicherungen kann der Grundeigentümer die Kosten bei Schäden an der Immobilie oder bei Unfällen auf dem Grundbesitz abdecken.

Grundeigentümerverband

Grundeigentümerverbände nehmen die Interessen von Grundeigentümern wahr. Dabei sind sie vorrangig für die Betreuung der Grundbesitzer verantwortlich und informieren sie über Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung – etwa in Form von Musterprozessen – sowie über Regelungen auf Verwaltungs- und Steuergebieten. Darüber hinaus richten sie Fachtagungen aus und bieten sachkundige Beratung in rechtlichen Fragen, Finanzierungen und Behördenkontakten. Die Kosten für die Mitgliedschaft im Grundeigentümerverband belaufen sich auf etwa 40 bis 150 Euro jährlich, abhängig von der Art des Grundbesitzes.

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