Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 für eine strengere Sanierungspflicht für Immobilien gestimmt. Diese Entscheidung ist Teil des größeren Plans der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Betroffen wären vor allem Eigentümer:innen älterer Gebäude.

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    Mit einer deutlichen Mehrheit hat sich das EU-Parlament Mitte März für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgesprochen.

    Durch eine Pflicht zur Modernisierung sollen der Energieverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die EU-Kommission schätzt, dass Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich sind. 

    Die Sanierungspflicht soll sich hauptsächlich auf ältere Gebäude konzentrieren, die in der Regel weniger energieeffizient sind. Europaweit wären von einer Umsetzung über 30 Millionen Wohnungen und Häuser betroffen.

     


    Einheitliche Energieeffizienzklassen für Europa

    Der Plan des EU-Parlaments sieht im Detail vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen. Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ angehoben werden.

    Die Effizienzklasse „A" umfasst Gebäude mit dem höchsten Energiestandard. Die 15 Prozent der Gebäude eines Landes mit der niedrigsten Energieeffizienz entfallen auf die Klasse „G". 

    Deutschland verfügt zusätzlich über die Effizienzklasse „H“, die mit der Einführung einer europaweit einheitlichen Regelung wegfallen würde. Nach Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit allein über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“ und müssten daher bis 2030 saniert werden. Das entspräche einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime.

    Die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie können Sie Ihrem Energieausweis entnehmen. Sollten Sie noch nicht über einen entsprechenden Ausweis verfügen, haben Sie die Möglichkeit diesen bei Energieberater:innen in Auftrag zu geben.




    Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24:

    "Die energetische Sanierung ist ein wichtiger Zukunftsfaktor für die Immobilienbranche, da der Gebäudesektor hierzulande noch rund 30 Prozent der CO2-Emissionen verursacht. Gerade im Bestand gibt es noch Nachholbedarf, da mehr als 70 Prozent des aktuellen Gebäudebestands mit fossiler Energie heizt. Wir sehen schon jetzt, dass energieeffiziente Immobilien entgegen dem aktuellen Trend wertstabil sind und Gebäude mit einer schlechten Energieklasse im Wert sinken. Der Staat muss umfassend die Gebäudesanierung fördern, um die erhöhten Anschaffungskosten zu mildern und auch Neubau weiter zu fördern.“


    Kritik am „Sanierungszwang“

    Kritik kommt inzwischen nicht nur von Seiten der Eigentümer:innen, sondern von höchster Ebene: Sowohl Bundesbauministerin Klara Geywitz als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann sprachen sich gegen die Pläne der EU aus.

    "Ich werde keinen Vorschlag unterstützen, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht", sagte Geywitz gegenüber der Zeitung Bild am Sonntag. Sie forderte weiterhin einen Quartiersansatz, bei dem nicht der CO2-Ausstoß einzelner Häuser betrachtet wird, sondern der ganzer Stadtteile oder Dörfer. Buschmann kritisierte insbesondere, dass durch die Sanierungspflicht zu hohe Kosten auf Haus- und Wohnungseigentümer:innen zukommen würden. Zudem stellten sie einen "schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht" dar.

    Die EU-Kommission geht jedoch davon aus, dass die Investition in die Sanierung von Gebäuden sich langfristig auszahlen wird, da die Energiekosten für die Bewohner:innen reduziert werden. 

    Die Entscheidung des Europäischen Parlaments wurde von Umweltschützer:innen und Klimaaktivist:innen begrüßt, da sie einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU darstellt.



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    Verhandlungen könnten dauern

    Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da sie von den Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Die EU-Kommission plant, bis 2024 konkrete Vorschläge zu machen, wie eine Umsetzung aussehen könnte. 

    Viele Details zur Sanierungspflicht sind deshalb bisher nicht geklärt. Auch den einzelnen EU-Ländern wird ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Doch die EU hat bereits signalisiert, dass es Härtefallregelungen geben wird und auch Sanktionen bei Nichterfüllung der Sanierungsvorgaben sind bisher nicht vorgesehen. 

    Insgesamt ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erreichung der Klimaziele der EU. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten den Vorschlag umsetzen werden und welche Auswirkungen für Sie als Eigentümer:innen damit verbunden sind.

    Was bedeutet die Sanierungspflicht für Verkäufer:innen?

    Durch das gestiegene Interesse an Energieeffizienz kann sich eine energetische Sanierung vor allem für Verkäufer:innen lohnen. Abhängig vom Immobilientyp, können Sie den Verkaufspreis um bis zu 37 Prozent steigern. Immobilien mit alten, fossilen Heizungen müssen über kurz oder lang raus – das kann den Wert der Immobilie beim Verkauf beträchtlich schmälern.

    Was bedeutet die Sanierungspflicht für Vermieter:innen?

    Die hohen Kosten für die geforderten Sanierungen werden für viele Eigentümer:innen von Immobilien zweifelsohne eine große finanzielle Herausforderung darstellen. Zur Aufwertung eines Gebäudes in eine höhere Effizienzklasse werden in vielen Fällen sicherlich schon Einzelmaßnahmen ausreichen, beispielsweise die Dämmung der Fassade, ein neues Dach oder der Einbau hochisolierter Fenster. Dafür gibt es durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits finanzielle Unterstützung. Klar ist aber, dass dieses Förderprogramm allein nicht ausreichen wird und sowohl EU als auch der Bund hier nachlegen müssen.

    Auch Mieter:innen können an den Kosten beteiligt werden. Denn anders als bei Instandsetzungsarbeiten können Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung umgelegt werden, jedoch nicht um mehr als 8% der Jahresmiete. Weiterhin müssen Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten schriftlich darüber informiert werden; sowohl über die Art der Modernisierung als auch die erwartete Mieterhöhung. 


    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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