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Bei einem Bodengutachten handelt es sich um eine Analyse des vorhandenen Baugrunds, um für den anstehenden Bau dem Boden entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Hierbei ist der Name Bodengutachten eine verbreitete Formulierung für den „Geotechnischen Bericht“, der seit 2008 nach Bauordnung rechtlich vorgeschrieben ist und im Vorfeld eines Bauvorhabens erhoben werden muss. Auch unter dem Namen Baugrundgutachten ist das Bodengutachten zu finden.
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Ein Bodengutachten hilft, unangenehme Überraschungen nach dem Baubeginn zu vermeiden. Im Optimalfall sollte ein solches Gutachten schon vor dem Erwerb eines Grundstücks erstellt werden, da schwierige Bodenverhältnisse oft zu unkalkulierbaren Kosten führen können, die den Bau unnötig behindern. Ein Bodengutachten wird von einem Sachverständigen für Geotechnik erstellt und gibt unter anderem Aufschluss über die Bodenbeschaffenheit, den Grundwasserspiegel und die Tragfähigkeit des Bodens, aber auch allgemein über die topographischen Bedingungen und die regionale Geologie. Für die Erstellung des Gutachtens, werden an verschiedenen Stellen des Baugrundstücks Probebohrungen vorgenommen. So können die unter dem künftigen Haus liegenden Erdschichten genauer analysiert werden. Außerdem zeigt sich hierbei, ob der Boden mit Altlasten kontaminiert ist, die gegebenenfalls kostspielig entsorgt werden müssen. Da der Bauherr die Verantwortung für den Baugrund trägt, sollte er Wert auf die sorgfältige Durchführung des Bodengutachtens legen.
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Für die Bauplanung und die Statik sind die Ergebnisse des Bodengutachtens von großer Relevanz. Anhand der Tragfähigkeit des Bodens werden Fundamente und eventuelle Stützpfeiler konzipiert. Für die konkrete Planung der Bauphase ergeben sich aus dem Gutachten unter anderem die zu treffenden Maßnahmen bezüglich der Baugrube, mögliche Probleme mit dem Grundwasser und daraus resultierende Abdichtungen sowie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die direkte Umgebung der Baugrube.
Wird das Bodengutachten erst nach dem Kauf vom beauftragten Bauträger erstellt, entstehen häufig zusätzliche Kosten, die durch ein vorhergehendes, unabhängiges Gutachten hätten vermieden werden können. Die Durchführung des Bodengutachtens richtet sich in erster Linie nach dem geplanten Bauvorhaben und sollte diesem angepasst sein. Es ist also notwendig, sich im Vorfeld genau mit dem Gutachter zu verständigen, wie der Bau geplant ist. Werden nachträglich maßgebliche Änderungen gewünscht, beispielsweise eine komplette Unterkellerung, sollten diese mit dem Bodengutachter besprochen werden.
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