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Solaranlagen für den Balkon werden immer beliebter. Kein Wunder: Balkonkraftwerke können helfen, Stromkosten zu senken und selbst einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Lange war allerdings unklar, wie einfach Mieter:innen solche Anlagen überhaupt installieren dürfen. Denn oft kam es zum Streit mit den Vermietenden oder Eigentümergemeinschaften.

Seit Oktober 2024 ist die Lage deutlich klarer. Balkonkraftwerke gelten nun im Mietrecht als sogenannte „privilegierte Maßnahme“. Das bedeutet: Vermieter:innen dürfen die Zustimmung nicht mehr ohne guten Grund verweigern. Grundlage dafür ist die Änderung von § 554 BGB. Auch im Wohnungseigentumsrecht wurden entsprechende Regeln ergänzt.


Wann Vermietende zustimmen müssen

Ganz ohne Regeln geht es nicht. Wer ein Balkonkraftwerk anbringen möchte, sollte Vermieter:innen weiterhin informieren und die Zustimmung einholen – vor allem dann, wenn die Anlage außen am Balkon befestigt wird oder in die Gebäudesubstanz eingegriffen wird.

Allerdings reicht ein pauschales „Das möchte ich nicht“ inzwischen meist nicht mehr aus. Vermieter:innen müssen konkrete Gründe nennen, wenn sie eine Anlage ablehnen wollen. Dazu können etwa Sicherheitsprobleme, Denkmalschutz oder erhebliche optische Beeinträchtigungen gehören. Auch Vorgaben zur fachgerechten Montage bleiben erlaubt.

Wichtig für Mieter:innen: Die Art der Installation kann weiterhin mitbestimmt werden. Vermieter:innen dürfen also zum Beispiel verlangen, dass Module sicher befestigt werden oder bestimmte optische Vorgaben eingehalten werden.

Diese Urteile stärken die Rechte von Mieter:innen

Schon vor der Gesetzesänderung gab es erste Urteile zugunsten von Mieter:innen. Besonders häufig zitiert wird ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (Az. 37 C 2283/20). Das Gericht entschied, dass ein Balkonkraftwerk zulässig sein kann, wenn die Anlage fachgerecht montiert wird und keine erheblichen Eingriffe am Gebäude nötig sind.

Auch neuere Entscheidungen zeigen, dass Gerichte inzwischen stärker die Interessen von Mieter:innen berücksichtigen. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stritten Vermieterin und Mieter über zwei Solarmodule am Balkon. Das Gericht stellte klar, dass Vermieter:innen schwerwiegende Gründe brauchen, um den Betrieb zu untersagen (AG Hamburg-Wandsbek, Az. 740a C 10/24).

Ein weiteres Beispiel ist das Amtsgericht Köln. Dort ging es um Fragen rund um Sicherheit und Abstimmung mit dem Vermieter. Das Urteil vom 13. Dezember 2024 (Az. 208 C 460/23) zeigt: Wer frühzeitig informiert, fachgerecht montiert und Sicherheitsvorgaben einhält, verbessert seine Chancen deutlich.



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Worauf Mieter:innen jetzt achten sollten

Auch wenn die Rechte gestärkt wurden, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Expert:innen empfehlen, die Zustimmung schriftlich einzuholen und möglichst genau zu dokumentieren, wie die Anlage montiert wird. Fotos, technische Daten und Hinweise zur Befestigung können helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.

Außerdem sollten Mieter:innen daran denken, dass beim Auszug häufig ein Rückbau verlangt werden kann. Das betrifft unter Umständen auch zusätzliche Steckdosen oder Halterungen. Deshalb ist es sinnvoll, schon vor der Installation schriftlich festzuhalten, was später mit der Anlage passieren soll.

Technisch ist vieles inzwischen einfacher geworden: Kleine Steckersolargeräte dürfen heute unkomplizierter angeschlossen werden, die Anmeldung wurde vereinfacht und die erlaubte Leistung erhöht.

Fazit: Balkonkraftwerke werden für Mieter:innen deutlich einfacher

Die neue Rechtslage macht deutlich: Balkonkraftwerke sollen ausdrücklich gefördert werden. Für Mieter:innen bedeutet das deutlich bessere Chancen, selbst Solarstrom zu nutzen. Vermieter:innen können eine Installation zwar weiterhin ablehnen – aber nur noch mit nachvollziehbaren Gründen.

Trotzdem bleibt wichtig, frühzeitig das Gespräch zu suchen und auf eine sichere, ordentliche Montage zu achten. Wer transparent vorgeht und die Regeln einhält, hat heute deutlich bessere Karten als noch vor wenigen Jahren.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Ab etwa 500 Euro gibt es ein Solarmodul von 300 Watt.  Hinzu kommen Kosten für ein Anschlusskabel und eine Halterung. Einige Experten verweisen darauf, dass für den Anschluss ans Netz eine Energiesteckdose installiert werden sollte, für die inklusive Montage zwischen 50 und 200 Euro fällig sind

​Benötige ich eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk?

Vermieter:innen – wie auch Eigentümergemeinschaften – müssen eine Montage genehmigen, aber sie dürfen sie wiederum auch nur aus triftigem Grund verbieten. Jede Balkonanlage musst du außerdem beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes sowie beim sogenannten Marktstammdatenregister melden.

Lohnt sich das Balkonkraftwerk?​

Nach rund sechs bis zehn Jahren hast du die Kosten für die Solaranalge durch die eigene Stromproduktion eingespart.   

Wie unabhängig bin ich durch eine Solaranlage auf dem Balkon?

Der Autarkiegrad vom öffentlichen Stromnetz liegt im Schnitt bei 10 Prozent.

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