Als Tilgungsstreckung wird die Verlängerung der Laufzeit eines Kredits bezeichnet. Die Verlängerung entsteht meist durch die Herabsetzung der Höhe der monatlichen Kreditraten oder durch das Aussetzen der Tilgung für einen bestimmten Zeitraum.
Die Tilgungsstreckung kann durch drei verschiedene Verfahren initiiert werden: Zum einen kann die Verlängerung durch sogenannte Tilgungsfreijahre erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen neuen Tilgungsplan mit einer niedrigen Tilgungsrate festzulegen. Optional kann auch ein zusätzliches Darlehen gewährt werden. Bei langfristigen Darlehen, die mit einem Disagio gewährt werden, ist die Tilgungsstreckung zugleich ein Mittel, um einen höheren Auszahlungssatz oder die Vollauszahlung zu erreichen. Hierbei wird das Disagio als weiterer Tilgungsbetrag an die Schlusstilgung des Darlehens angehängt.
- Bei der sogenannten Tilgungsstörung kommt es zu Leistungsstörungen aufgrund von Schuldenverzug. Aus diesem Grund sind in Kreditverträgen meistens Kündigungsregeln verankert. Diese werden auch Default-Klauseln genannt.
- Default-Klauseln geben den Gläubigern das Recht, den Kredit mittels Kündigung zur unmittelbaren Rückzahlung auszuschreiben.
Wie erlangen Verbraucher mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren? Im Allgemeinen gilt: Eine Möglichkeit der Tilgungsstreckung ist die Vereinbarung von Freijahren, in denen keine Tilgung stattfindet, sondern lediglich die Zinsen gezahlt werden. Bei der Finanzierung von Neubauten hat sich beispielsweise gezeigt, dass die ersten beiden Jahre die schwierigste Phase sind. Danach haben sich Einkommen und Finanzierung langsam aufeinander eingestellt. Finanzielle Mittel sind jetzt wieder vorhanden, um mit der Tilgung zu beginnen. Jedoch hat sich durch die Verlängerung der Kreditlaufzeit auch die Summe der zu zahlenden Zinsen erhöht. Der Kredit wird somit insgesamt teurer.
Ein weiteres Mittel der Tilgungsstreckung ist die volle Auszahlung eines Darlehens – ursprünglich verknüpft mit einem Disagio, das der Kreditgeber vor der Auszahlung zurückbehält. Mit anderen Worten: Der Kreditnehmer erhält auf diese Weise zwei Darlehen. Das gewünschte Darlehen, welches um das Damnum verringert wurde. Und das Zusatzdarlehen in der Höhe des Damnums. Die Tilgungsleistungen werden zunächst auf das Zusatzdarlehen angerechnet. Erst danach beginnt die Tilgung des Hauptdarlehens. Die erfolgte Tilgungsstreckung verursacht dabei zwar eine Verlängerung der Laufzeit, ermöglicht andererseits jedoch einen höheren Gesamtbetrag der Finanzierung.
Während eine Tilgungsstreckung die zeitliche Verlängerung einer Kreditlaufzeit mit sich bringt, kommt es bei der sogenannten Tilgungsstörung zu Leistungsstörungen aufgrund von Schuldnerverzug. Grund hierfür ist das ganze oder teilweise Ausbleiben der vertraglich vereinbarten Tilgung. Aus diesem Grund sind in Kreditverträgen in den meisten Fällen Kündigungsregeln verankert. Diese werden auch Default-Klauseln genannt und geben dem Gläubiger das Recht, den Kredit mittels Kündigung zur unmittelbaren Rückzahlung auszuschreiben.
Sogenannte Cross-Default-Klauseln sorgen dafür, dass ein Schuldner einseitig die Rangfolge der gesamten Tilgung verändert – insofern er Schulden bei mehreren Gläubigern aufgenommen hat und nicht sämtliche fälligen Tilgungsforderungen aufwenden kann. Hier kann der Aufschub der eigentlichen Tilgung durch die sogenannte Stundung Abhilfe schaffen. Die neue Tilgungsvereinbarung ist imstande, sowohl die Tilgungszeiträume zu verlängern als auch die entsprechenden Beträge zu mindern.
Jede dieser Maßnahmen sorgt für eine Verlängerung der Kreditlaufzeit und darüber hinaus auch für einen Anstieg der Zinsenlast. Kommt es zu Schuldenerlassen zwischen Staaten, so spricht man von der sogenannten Restrukturierung.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt in puncto Tilgung ist der sogenannte Tilgungsträger. Er wird auch als Verrechnungsabkommen bezeichnet und steht sowohl für Kapitalanlagen als auch für Sparformen. Diese werden zur Tilgung eines endfälligen Darlehens verwendet. Abgeschlossen wird ein Tilgungsträger mit dem Ziel, eine erkennbar höhere Verzinsung zu erreichen. Dies wird besonders deutlich, wenn man diese mit den finanziellen Mitteln vergleicht, die für den endfälligen Kredit bezahlt werden müssen. Hierdurch wird das Tilgungsträgerkapital schneller erhöht, als das noch ausstehende Geld getilgt wird. So ist zum Ende der Laufzeit deutlich mehr Kapital vorhanden, als für die Rückzahlung der Kreditschuld notwendig. Experten raten hierbei zu einem Sicherheitsaufschlag zwischen zehn und 13 Prozent. So kann unvorhergesehenen Mindererträgen vorgebeugt werden.
Als Tilgungsträger dienen meist längerfristige Veranlagungsprodukte – zumeist mit einer Laufzeit zwischen zehn und 25 Jahren. Im Allgemeinen gilt: Wertpapiere inklusive einer größeren Schwankungsbreite können vor allem für die erste Hälfte der Darlehenszeit verwendet werden. Zum Ende der Laufzeit ist es dagegen sinnvoll, nach und nach auf risikoarme Anlagemöglichkeiten zu setzen. So lassen sich bereits vorhandene Erträge absichern. Dies sollten Verbraucher bereits während der Auswahl eines Finanzproduktes berücksichtigen.
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