Schnell und einfach zur Immobilienfinanzierung

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Von Notarkosten bis Maklercourtage – beim Immobilienkauf gibt es einiges zwischen Kaufinteressierten und Verkaufenden aufzuteilen. Wir führen dich durch den Kostendschungel.

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  • importantpoints
    Das Wichtigste auf einen Blick:
    • Was Verkaufende zahlen: Verkaufende tragen in der Regel die Kosten für Löschung von Grundschulden, eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung und gegebenenfalls einen Teil der Maklerprovision (je nach Vereinbarung).

    • Was Kaufende zahlen: Die Käuferseite zahlt üblicherweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten, einen Teil der Maklerprovision (je nach Vereinabrung) und Kosten für Gutachten.

    • Verhandlungssache: Einige Kostenpunkte können zwischen den Parteien ausgehandelt werden.


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    Die finanziellen Details eines Immobilienkaufs sind deutlich komplexer als nur der Kaufpreis. Von Gutachten über Notargebühren bis hin zu Steuern – sowohl Kaufinteressierte als auch Verkaufende tragen finanzielle Verantwortung. Zu wissen, wer was zahlt, hilft bei der Budgetplanung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

    Wer zahlt die Maklerprovision?


    Seit dem Bestellerprinzip (2020) gilt: Wer Immobilienprofis beauftragt, zahlt auch – zumindest anteilig. Bei Kaufimmobilien wird die Provision meist zwischen Kaufinteressierten und Verkaufenden geteilt, in der Regel jedoch 50:50. Die konkrete Aufteilung ist Verhandlungssache und wird im Kaufvertrag festgehalten.

    hint
    Kostenpunkt:

    Regional unterschiedlich, üblicherweise zwischen 3% und 7% des Kaufpreises (zzgl. MwSt.).

     

    Bei einer 400.000€-Immobilie können das je nach Vereinbarung zwischen 6.000€ und 14.000€ pro Partei sein.



    Wer zahlt die Notarkosten?


    Die Notarkosten trägt traditionell die Käuferseite. Sie umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Abwicklung der Kaufpreiszahlung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die notarielle Begleitung beim Kauf ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für die rechtssichere Abwicklung.



    hint
    Kostenpunkt:

    Etwa 1,5% des Kaufpreises.

     

    Bei 400.000€ sind das circa 6.000€.


    Wer zahlt die Grundbuchkosten?


    Auch die Grundbuchkosten zahlt die Käuferseite. Sie fallen für die Eintragung als neue Eigentümer oder Eigentümerin und eventuelle Grundschuldbestellungen für die Bank an.

    hint
    Kostenpunkt:

    Rund 0,5% des Kaufpreises.

     

    Bei 400.000€ etwa 2.000€.




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    Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?


    Die Grunderwerbsteuer ist Sache der Käuferseite. Die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich – von 3,5% in Bayern und Sachsen bis zu 6,5% in mehreren anderen Bundesländern.

    hint
    Kostenpunkt:
    • Baden-Württemberg: 5,0 %
    • Bayern: 3,5 %
    • Berlin: 6,0 %
    • Brandenburg: 6,5 %
    • Bremen: 5,5 %
    • Hamburg: 5,5 %
    • Hessen: 6,0 %
    • Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
    • Niedersachsen: 5,0 %
    • Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
    • Rheinland-Pfalz: 5,0 %
    • Saarland: 6,5 %
    • Sachsen: 5,5 %
    • Sachsen-Anhalt: 5,0 %
    • Schleswig-Holstein: 6,5 %
    • Thüringen: 5,0 %

     

    Bei einer 400.000€-Immobilie zwischen 14.000€ (z. B. in Bayern) und 26.000€ (z.B. in NRW).


    Wer zahlt die Grundsteuer?


    Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Steuer auf Grundbesitz und wird von der Gemeinde erhoben. Sie ist immer zum Stichtag 1. Januar fällig – wer zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen ist, zahlt die Grundsteuer für das gesamte Jahr. Das Finanzamt interessiert sich nicht für Eigentumsübertragungen während des Jahres.

    In der Praxis: Bei Immobilienkäufen wird die Grundsteuer daher üblicherweise im Kaufvertrag anteilig zwischen Verkäufer- und Käuferseite aufgeteilt. Wer am 1. Januar eingetragen war, zahlt zunächst die volle Jahressumme, bekommt aber den anteiligen Betrag ab Eigentumsübergang von der Käuferseite erstattet.

    Wichtig: Seit der Grundsteuerreform 2022 werden die Grundsteuerwerte neu berechnet. Ab 2025 gelten die neuen Grundsteuerbescheide – die Höhe kann sich dadurch deutlich ändern. Als Kaufinteressierte:r solltest du dich vorab über die zu erwartende Grundsteuer informieren, da sie zu den laufenden Kosten deiner Immobilie zählt.

    hint
    Kostenpunkt:

    Je nach Lage, Grundstücksgröße und Hebesatz der Gemeinde sehr unterschiedlich – typischerweise zwischen 200€ und 1.000€ jährlich für Ein- und Zweifamilienhäuser. In Großstädten mit hohen Hebesätzen kann sie auch deutlich höher liegen.


    Wer zahlt für Gutachten und Besichtigungen?


    Wenn Kaufinteressierte ein Baugutachten, eine energetische Bewertung oder andere Sachverständigenprüfungen beauftragen, tragen sie diese Kosten selbst. Solche Gutachten schützen vor versteckten Mängeln und bösen Überraschungen nach dem Kauf und sind auch eine gute Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen. Verkaufende führen manchmal aber auch selbst eine Vorbesichtigung durch Sachverständige durch, um selbst Klarheit über den Zustand zu bekommen und eventuelle Reparaturen vor der Vermarktung durchführen zu können.

    hint
    Kostenpunkt:

    Ein Baugutachten liegt meist zwischen 500€ und 1.500€, je nach Objektgröße und Umfang.

    Wer zahlt die Löschung von Grundschulden?


    Die Löschung alter Grundschulden aus dem Grundbuch zahlt die Verkäuferseite. Das ist notwendig, damit die Immobilie lastenfrei an die kaufende Partei übergeben werden kann.


    hint
    Tipp

    Je nach Höhe der eingetragenen Grundschuld zwischen 0,2% und 0,4% der Grundschuldsumme.


    Wer zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung?


    Falls Verkaufende ihre Baufinanzierung vorzeitig ablösen, also vor Ende der Zinsbindung, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Kosten tragen die Verkaufenden aber selbst.

    hint
    Kostenpunkt:

    Sehr individuell, kann mehrere Tausend Euro betragen – abhängig von Restlaufzeit, Zinssatz und Kreditsumme.



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    Wer zahlt für Energieausweis und Unterlagen?


    Verkaufende sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Falls noch keiner existiert, müssen sie ihn erstellen lassen. Auch die Beschaffung weiterer Unterlagen, z .B. Grundrisse, Baubeschreibung oder Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen, liegt bei der Verkäuferseite.

    hint
    Kostenpunkt:

    Ein Energieausweis kostet zwischen 50€ (für einen Verbrauchsausweis) und 500€ ( für einen Bedarfsausweis).


    Wer zahlt Reparaturen nach der Besichtigung?


    Grundsätzlich: Was vor dem Kauf vereinbart wird, ist Verhandlungssache. Entdecken Kaufinteressierte bei der Besichtigung oder durch ein Gutachten Mängel, können Reparaturen oder Preisabschläge verhandelt werden. Ohne entsprechende Vereinbarung wird die Immobilie aber „wie gesehen" gekauft. Alle Kosten danach trägt die Käuferseite, es sei denn, es wurden bewusst Mängel verschwiegen.


    Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung?


    Die Wohngebäudeversicherung sollte ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung (nicht erst bei Schlüsselübergabe!) auf die Käuferseite laufen. Die Prämie zahlen also ab diesem Moment die neuen Eigentümer:innen.

    hint
    Kostenpunkt:

    Stark abhängig von Lage, Gebäudewert und Ausstattung – typischerweise zwischen 200€ und 800€ jährlich.



    Fazit: Gute Planung spart Nerven


    Du siehst, wenn du eine Immobilie kaufen willst, kommen noch einige Kosten on top. Die meisten Kosten, die beim Immobilienkauf anfallen, trägt die Käuferseite, typischerweise zwischen 10% und 15% des Kaufpreises. Die solltest du darum unbedingt in dein Budget für den Hauskauf mit einplanen, damit sie dir keinen Strich durch die Rechnung machen. Am besten holst du dir vorab Profis an die Seite, die deine Finanzen im Blick behalten, z. B. in unserer kostenlosen Finanzierungsberatung. Buch dir gleich einen Termin!


    Alle Angaben ohne Gewähr.



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