Ein Vorvertrag beim Hauskauf ist dazu gedacht, Ihnen als Käufer und auch dem Verkäufer Sicherheit zu geben. Für Käufer kann es wichtig sein, zu wissen, dass der Verkäufer die Immobilie nicht doch an einen anderen Interessenten verkauft. Hier erfahren Sie, ob ein Vorvertrag beim Hauskauf rechtlich bindend ist und ob Sie ihn abschließen sollten.
Ein Vorvertrag beim Hauskauf ist eine verbindliche Zusage für den Abschluss des eigentlichen Kaufvertrags, von der Sie nur in wenigen Fällen zurücktreten können.
Falls Sie vom Vorvertrag zurücktreten, müssen Sie damit rechnen, Schadensersatz zu zahlen.
Der Vorvertrag für den Hauskauf ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde.
Vor dem Einzug in Ihr neues Zuhause steht noch der Umzug an. Machen Sie den Vergleich und finden Sie hier seriöse Umzugsfirmen in Ihrer Nähe.
Ein Immobilienkauf ist in der Regel ein langwieriger Prozess, der sich über Monate hinziehen kann. Als Käufer müssen Sie alle Fragen rund um die Finanzierung und die Beendigung Ihrer Miete klären. Verkäufer müssen alle Verkaufsunterlagen organisieren und möglicherweise selbst noch einen Kauf abwickeln.
In der Zwischenzeit haben Sie sich mit dem Verkäufer zwar über Rahmenbedingungen wie den Kaufpreis verständigt, fühlen sich aber möglicherweise noch nicht rechtlich abgesichert. Aus diesem Grund schließen Verkäufer und Käufer häufig Vorverträge für den Hauskauf ab, die notariell beurkundet sein müssen, damit sie wirksam sind.
Der Vorvertrag regelt wichtige Rahmendaten des folgenden Kaufvertrags:
Namen der Vertragsparteien
Beschreibung der Immobilie inklusive Grundstücksnummer und Flurnummer
Kaufpreis und Zahlungsdetails
Zeitpunkt des abschließenden Kaufs oder Frist für den Abschluss des Kaufvertrags
Bedingungen für den Abschluss des Kaufvertrags oder Voraussetzungen für einen Rücktritt
Klausel, dass der Verkäufer keinen anderen Käufer mehr suchen darf
Kaufversprechen des Käufers
Schadensersatzklausel
Immobilie finanzieren?
BaufiReady! in nur 3 Minuten
Zertifikat und Finanzierungsvorschläge nach Maß – schnell und einfach online.
Durch den Abschluss des Vorvertrags beim Notar entsteht für beide Seiten ein Vertragsabschlusszwang, der auch Kontrahierungszwang genannt wird. Vom Vorvertrag zum Hauskauf ist ein Rücktritt möglich, wenn der Verkäufer eine wesentliche Voraussetzung aus dem Vorvertrag nicht erbringt oder erfüllt. Andersherum gilt dies natürlich genauso: Auch der Verkäufer kann zurücktreten, wenn Sie eine wesentliche Voraussetzung nicht erfüllen.
Ein Vorvertrag für den Hauskauf, der ohne Notar abgeschlossen wurde, hat keine Bedeutung. Im § 311b Abs. 1 BGB ist festgelegt, dass ein Immobilienkaufvertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Das gleiche gilt auch für Kaufvorverträge.
Trotz des Kontrahierungszwangs können Sie nicht zum endgültigen Abschluss des Vorvertrags gezwungen werden. Falls Sie zurücktreten, kann der Verkäufer jedoch Schadenersatz geltend machen, weswegen in der Regel eine Schadenersatzklausel im Vertrag festgehalten ist.
Das Erstellen eines Vorvertrags für den Hauskauf ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, da er beim Notar erstellt werden muss. Die genauen Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis. Bei einem Haus, das für 300.000 Euro verkauft wird, können die Kosten für den Vorvertrag zum Hauskauf bis zu 600 Euro betragen.
Neben dem eigentlichen Vorvertrag für den Hauskauf sind in den Kosten auch der Notartermin, die Beratung, ein Vertragsentwurf und beispielsweise Portogebühren enthalten. Wer die Kosten für den Vorvertrag übernimmt, ist nicht gesetzlich geregelt. Sie sollten also über die Übernahme der Kosten verhandeln, da der Vorvertrag auch dem Verkäufer Sicherheit gibt.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.