Implementieren Sie das Quick-Check Tool auf Ihrer Webseite und gewinnen Sie neue Interessent:innen. Dieses kostenfreie Tool ermöglicht eine schnelle Berechnung der Steuerersparnis für Ihre Kund:innen in Sekundenschnelle. Hiermit erhöhen Sie die Interaktivität Ihrer Seite und positionieren sich als innovativen Immobilienprofi am Markt.
Kostenfreier
Quick-Check
Erweitertes
Serviceangebot
Attraktive
Tippgeberprovision
Ein Nutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie, die oft kürzer ist als die gesetzlich vorgegebene.
Durch die Verkürzung der Nutzungsdauer ermöglicht das Gutachten eine Erhöhung der jährlichen steuerlichen Abschreibung, auch bekannt als Absetzung für Abnutzung (AfA). Dies führt zu größeren Steuerersparnissen für Ihre Kund:innen.
Und das Beste daran? Das Einbinden des Sprengnetter Quick-Checks auf Ihrer Website ist nicht nur die Chance, Ihren Kund:innen steuerliche Vorteil zu bieten. Es unterstreicht Ihre eigene Beratungskompetenz und Expertise. Festigen Sie Ihre Kundenbindung und heben Sie Ihre Professionalität in den Vordergrund.
Annerkennungsfähig nach § 15b MaBV
In dem Webinar „Sinkende Steuerlasten dank Nutzungsdauergutachten (ND-Gutachten)“, möchten wir Ihnen nicht nur vorstellen, wie durch eine Neueinschätzung die Steuerlast deutlich verringert werden kann, sondern zusätzlich die Möglichkeit geben, Ihre Marke in das beste Licht zu rücken. Durch unser kostenloses Onlinetool können Sie einen Quick-Check auf Ihrer eigenen Homepage anbieten. So erhalten Ihre Kund:innen eine kostenfreie Ersteinschätzung und Sie sichern sich eine Tippgeberprovision bei abgeschlossener Bestellung.
Sie haben Fragen?
Unsere Expert:innen von Sprengnetter helfen Ihnen gern weiter.
Mit wenigen Klicks zum eigenen Quick-Check Tool & der attraktiven Tippgeberprovision:
FAQ: Häufige Fragen
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Wer kann von einer AfA bzw. höheren jährlichen Abschreibung profitieren?
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Profitieren können die Eigentümer:innen, da sie z.B. die Möglichkeit haben einen höheren Prozentsatz über eine kürzere Nutzungsdauer abzuschreiben.
Sollten sie also das Objekt nach 10 Jahren wieder verkaufen, haben sie einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen können.Hinweis: Sollte der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurückliegen, ist es möglich, dass der steuerliche Vorteil geringer ist, da bereits ein Teil des Gebäudewertes abgeschrieben ist. Konkrete, auf Ihre individuelle Fallkonstellation bezogene Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater geben. -
Was bedeutet Restnutzungsdauer bei Immobilien?
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Die Restnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.
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Wie errechnet sich die Restnutzungsdauer?
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Grundsätzlich ermittelt sich die Restnutzungsdauer aus dem Differenzbetrag von der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter.
Es wird zudem zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Nutzungsdauer unterschieden. Eine Kernsanierung, durchgeführte Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen haben i.d.R. jedoch eine Modifizierung der Restnutzungsdauer zur Folge. -
Wie lang ist die übliche Nutzungsdauer einer Immobilie?
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Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Diese ist abhängig von der Gebäudeart und dem Gebäudestandard. Objekte mit einem geringeren Standard haben i.d.R. eine geringere Nutzungsdauer.
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Wie wirkt sich die Restnutzungsdauer auf die Abschreibung aus?
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Das Finanzamt legt je nach Baujahr der Immobilie die Nutzungsdauer sowie den Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten ab dem Kaufzeitpunkt, die steuerlich abgeschrieben werden können, fest. Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen (Rest-)Nutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden, so dass jährlich ein höherer Betrag steuerlich abgesetzt werden kann und damit Steuern gespart werden können.
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Sind die Gutachter zertifiziert?
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Ja, unsere Gutachter sind DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und anerkannt.
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Wie lange ist das Gutachten gültig?
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Sofern keine grundlegende Renovierung oder Modernisierung stattgefunden hat, behält das Gutachten seine Gültigkeit und muss nicht aktualisiert werden.