Allgemeine Richtlinie zur Bereitstellung Ihrer Bilder auf ImmoScout24 Gewerbe
Die Qualität Ihrer Listings und die professionelle Darstellung Ihrer Objekte ist uns sehr wichtig. In zahlreichen Befragungen haben wir herausgefunden, dass Gewerbesuchenden nicht-immobilienrelevante Elemente als störend empfinden. Die Ergebnisse der Befragungen haben uns dazu veranlasst, die bestehenden Richtlinien der AGB noch einmal aufzuzeigen und ab März 2019 etappenweise zu etablieren.
Gewerbebilder mit Elementen wie Logos, Werbebannern, Rahmen oder Textinhalten jeglicher Art werden künftig nicht mehr in der Gewerbe-Ergebnisliste angezeigt, da diese die Aufmerksamkeit weg vom eigentlichen Gewerbeobjekt lenken und damit gegen die AGB verstoßen. Zusätzlich werden spezielle Anforderungen zur Verwendung von Wasserzeichen vorgestellt.
Nutzen Sie die untenstehenden Informationen, um Ihre Objektbilder auf Gültigkeit zu überprüfen und an die Grundsätze der Bildrichtlinie für Gewerbeimmobilien anzupassen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Objekte in jedem Fall aktiviert und für die Suchenden sichtbar bleiben. Es werden in Zukunft lediglich die Bilder aus der Gewerbe-Ergebnisliste ausgeblendet, die nicht der Bildrichtlinie für Gewerbeimmobilien entsprechen. Innerhalb Ihrer Exposés werden Ihre Bilder weiterhin angezeigt.
Anforderungen für die Verwendung von Wasserzeichen
Um Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Ihre Urheberrechte an einem Bild zu schützen, haben wir die Vorgaben zur Nutzung von Wasserzeichen standardisiert. Dennoch empfehlen wir auf die Verwendung von Wasserzeichen zu verzichten, da diese vom Suchenden als störendes Element wahrgenommen werden.
1. Position


Das Wasserzeichen darf ausschließlich in der Mitte des Bildes, horizontal und vertikal zentriert, positioniert werden.


Das Wasserzeichen darf hierbei maximal 1/9 des Gesamtbildes einnehmen.


Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs werden keine Wasserzeichen akzeptiert.
2. Inhalt


Ein Wasserzeichen darf aus einem Firmenlogo bestehen.


Ein Wasserzeichen darf aus einem Firmennamen bestehen.


Andere Bildinhalte werden nicht akzeptiert.
3. Farbe und Deckkraft


Ein Wasserzeichen darf einfarbig in schwarz mit einer Deckkraft von 20% platziert werden.


Ein Wasserzeichen darf einfarbig in weiß mit einer Deckkraft von 50% platziert werden.


Wasserzeichen mit einer höheren Deckkraft oder in einer anderen Farbe werden nicht akzeptiert.
Beispiele nicht akzeptierter Bilder
Nutzerbefragungen haben ergeben:
Wir haben Gewerbeflächen-Suchende auf ImmoScout24 zu unterschiedlichen Details der Objektanzeigen in der Ergebnisliste befragt: Achten Sie auf eine hohe Qualität der Objektbilder, ohne störende Elemente.
84,9 %
bevorzugen Objektbilder ohne Bildaufschriften wie Logos,
Werbebannern oder Rahmen in der Ergebnisliste.
83,8 %
der Befragten sind Bilder
in Objektanzeigen besonders wichtig.
84,5 %
der Befragten ist dabei am wichtigsten,
dass die Bilder einer Objektanzeige auch die tatsächliche Immobilie zeigen.
Quelle: Eigene Befragung von Gewerbeflächen-Suchenden auf ImmoScout24 vom 19.02.2020 bis 09.04.2020 (N=542)
FAQ - häufig gestellte Fragen
- Wurden die AGB für die Bildrichtlinie geändert?
- Welche Bildelemente verstoßen gegen die Bildrichtlinie für Gewerbeimmobilien?
- Welche Möglichkeit habe ich meine Urheberrechte an meinen Bildern zu sichern?
- Welche Vorgaben muss ich für die Verwendung eines Wasserzeichens beachten?
- Ich habe nicht die Berechtigung ein Bild der tatsächlichen Immobilie hochzuladen. Was kann ich tun?
- Darf ich Grundrisse, Energieausweise oder sonstige Dokumente hochladen?