7 No-Gos beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kommen oft viele persönliche Erinnerungen auf. Aber es geht auch um viel Geld. Deshalb gilt: klaren Kopf behalten und die schlimmsten Fehler vermeiden. Du suchst schon Makler:innen, die dir den Verkauf abnehmen?


NO-GO EINS


Anzeige schalten ohne Energieausweis

Private Verkäufer:innen müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben machen, die auf dem Energieausweis stehen. Dieser ist Pflicht für alle Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. Vorsicht: Der Ausweis ist nur zehn Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Wenn du ihn bei der Immobilienbesichtigung nicht vorlegen kannst, riskierst du ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.



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NO-GO ZWEI


Mängel und fiese Nachbarn verschweigen

Wer Mängel an der Immobilie absichtlich verschweigt, kann bis zu zehn Jahre für deren Beseitigung haftbar gemacht werden. Schlimmstenfalls kann wegen Verletzens der Aufklärungspflicht sogar der Kauf rückgängig gemacht werden. Als versteckte Schäden gelten nicht nur ein undichtes Dach oder Fehler bei der Baugenehmigung. Schon beim Unterschlagen schwieriger Nachbarn hört für den Bundesgerichtshof der Spaß auf.



NO-GO DREI


Immobilie zum falschen Preis anbieten

Wer die Marktsituation nicht kennt, kann gehörig in die Falle tappen. Ist der geforderte Kaufpreis zu niedrig, verschenkst du Geld und riskierst eine nicht zu bewältigende Flut an Interessent:innen. Ist der Preis zu hoch, wird deine Immobilie zum Ladenhüter – und du hast mit der Preiskorrektur doppelte Arbeit. Der Marktwert ergibt sich aus Faktoren wie der Wertsteigerung von Immobilien vor Ort, dem Kaufpreis im Anschaffungsjahr und der Bankbewertung. Unabhängige Gutachter:innen kosten zwar, können sich aber lohnen.



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NO-GO VIER


Auf die Reservierungsgebühr verzichten

Wenn du vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages keine Reservierungsgebühr forderst, sinkt für Käufer:innen die Hemmschwelle, wieder abzuspringen. Sie haben schließlich bislang kein Geld investiert. Erfahrungsgemäß erhöht sich durch die Gebühr die Chance auf einen schnellen Verkauf. Achtung: Lass die Reservierungsgebühr unbedingt notariell beurkunden – sonst ist sie im Ernstfall nicht rechtskräftig.



NO-GO FÜNF


Auf fiese Verhandlungstricks hereinfallen

Fehler bei der Verhandlung können sehr teuer werden. Stell dich darauf ein, dass dein Gegenüber versuchen wird, den Preis zu drücken – möglicherweise sogar in allerletzter Minute beim Notartermin. Lass dich nicht provozieren, rede nicht zu viel und setze den Verhandlungstermin auf höchstens eine halbe Stunde an. Tipp: Fordere vorsichtshalber zehn Prozent mehr als Anfangspreis – so bleibt dir noch Verhandlungsspielraum.


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NO-GO SECHS


Alle Verantwortung an Notar:in abgeben

Verlasse dich beim Verkauf deiner Immobilie auf keinen Fall allein auf deine:n Notar:in. Diese haben lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Kaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen – vertreten dabei aber nicht deine Interessen. Wichtig: Notar:innen stellen auch nicht sicher, dass Käufer:innen zahlungsfähig sind. Wenn du dich unsicher fühlst, solltest du den Vertrag sicherheitshalber von Rechtsanwält:innen prüfen lassen.



NO-GO SIEBEN


Regeln für die Spekulationssteuer beachten

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss Spekulationssteuer bezahlen. Diese solltest du mit einberechnen, wenn du den Kaufpreis festlegst. Die Spekulationssteuer wird nicht fällig, wenn du die Immobilie seit mindestens zehn Jahren besitzen oder im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorherigen Jahren selbst darin gewohnt hast.  





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