Sie fragen – Gross Rechtsanwälte antworten

Der Rechtstipp wird Ihnen präsentiert von Gross Rechtsanwälte. Gross Rechtsanwälte sind bundesweit tätig und begleiten Vermieter während des gesamten Zyklus des Mietverhältnisses. Wir vertreten Sie gerne!


Sachverhalt:

Die Wohnung wurde bei Einzug an die Mieter renoviert übergeben, Wände und Decken waren weiß gestrichen, jetzt ziehen die Mieter nach 2 Jahren aus und haben die Wände mit grüner Farbe gestrichen.

Frage:

Müssen die Mieter die Wohnung wieder in weißem Zustand zurückgeben?

Gross Rechtsanwälte antworten


Die Mieter müssen die Wohnung mit Wänden in einer neutralen hellen deckenden Farbe (nicht unbedingt weiß) zurückgeben.

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Wenn Sie im Mietvertrag wirksam eine Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf die Mieter vereinbart haben, sind die Schönheitsreparaturen fällig und die Mieter müssen streichen.

Wenn Sie keine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart haben, haften die Mieter auf Schadensersatz, weil sie die Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, denn Sie als Vermieter mussten nach 2 Jahren noch nicht damit rechnen, dass Sie wieder streichen müssen.

Wir hoffen, unsere Antwort hat Ihnen geholfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Vermieten.

Diese Antwort ist allgemeiner Natur und ersetzt nicht die rechtliche Beratung zu einem konkreten Fall. Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 09. Oktober 2020.

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