Baue jetzt dein Traumhaus

Eine Teilungsgenehmigung wird benötigt, wenn ein Grundstücksteil zu einem eigenständigen Grundstück werden soll, oder einem andern Grundstück zugeteilt werden soll.

Gelegentlich möchte ein Bauherr im Zusammenhang mit seinem Vorhaben sein Grundstück teilen. Der abgeteilte, in der Fachsprache "abgeschriebene", Grundstücksteil soll dann zu einem selbstständigen Grundstück mit einem eigenen Grundbuchblatt werden oder einem andern Grundstück zugeteilt werden. Dabei dürfen keine bauplanungs- und bauordnungsrechtswidrigen Zustände entstehen. Nur noch wenige Länder prüfen dies bauordnungsrechtlich vorab, indem sie eine Teilungsgenehmigung vorsehen. Eine Teilung zieht auch Änderungen in der Kartierung des Katasteramtes, Vermessungsaufwand und Gebühren nach sich.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.