Produktbestandteil




Mit unserem Partner Sprengnetter unterstützen wir Sie dabei, Ihre Weiterbildungspflicht nach MaBV zu erfüllen und eine entsprechende Zertifizierung zu erhalten. Dafür stehen Ihnen Fachexpert:innen und eine umfangreiche Themenauswahl, zu der Sie online jederzeit Zugriff haben, zur Verfügung. 




Welche Vorteile haben Sie?


Weiterbildungspflicht

Zugriff auf MaBV-relevante Inhalte für Sie und Ihre Mitarbeitenden

Expert:innen aus der Praxis

Wissenvermittlung durch Fachleute

Teamwork

Kostenfreie Weiterbildung von bis zu 6 Mitarbeiter:innen

Zertifizierung

Automatische Teilnahmebescheinigung inklusive MaBV-Stunden & Inhalt

Zeitersparnis

Online-Kursangebot, flexibles Lernen durch ständige Abrufbarkeit



Profitieren Sie von den folgenden Funktionen.


Vielfältiges Kursangebot

Nutzen Sie das vielfältige Sprengnetter Online-Kursangebot im BildungsAbo und wählen Sie zwischen verschiedenen, für Sie relevanten Bereichen, wie Wertermittlung, Immobilienrecht, Finanzierung, Bautechnik und Marketing, aus. Das Sprengnetter Kursangebot bietet Ihnen hierbei eine umfangreiche Auswahl an 125 Lern-Videos mit Fachexpert:innen.




Weiterbildungspflicht nach MaBV

Nach MaBV sind Sie verpflichtet, mindestens 20 Stunden Weiterbildung
innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht können Sie in der Kursübersicht jederzeit auf Lernmaterialien zugreifen, Lernkontrollen durchführen und Ihre Teilnahmebescheinigung herunterladen.



MaBV-Bezug

Video-Kurse werden als „begleitetes Selbststudium“ anerkannt, sofern seitens des Weiterbildungsanbieters eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durchgeführt wurde. Die Sprengnetter Akademie führt integriert in ihren Video-Kursen Lernerfolgskontrollen durch. Mit der Teilnahme an den Kursen erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis über die absolvierten Weiterbildungsstunden. Die Inhalte der Veranstaltung entsprechen Teil A bzw. Teil B der inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter nach Anlage 1 zu §15b Absatz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung. Der jeweilige Kurs ist damit anerkennungsfähig im Sinne von §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Darüber hinaus erkennt die Sprengnetter Akademie die absolvierten Kurse als Weiterbildung im entsprechenden Umfang an.






* erforderliche Angabe