Wenn Immobilien den Besitzer wechseln, ist das dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach nur möglich, wenn ein Notar alle am Verkauf beteiligten Personen berät und den Kaufvertrag im Anschluss notariell beurkundet. Wer beim Hausverkauf den Notar bestimmt, ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zuschaltung eines Notars ist bei einem Immobilienverkauf in Deutschland gesetzlich Pflicht.

  • Der Notar hat unter anderem die Aufgabe, die Vertragsparteien zu beraten und den Kaufvertrag zu beurkunden.

  • Wer beim Hausverkauf den Notar bestimmt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber meistens wird der Käufer den Notar auswählen und auch bezahlen.

  • Für das Honorar des Notars haften allerdings beide Vertragspartner gesamtschuldnerisch.

  • Welcher Notar beim Hausverkauf gewählt wird, kann frei durch den Käufer oder beide Vertragsparteien zusammen entschieden werden.

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Warum muss beim Immobilienverkauf ein Notar dabei sein?

Mit der Vorgabe, dass bei einem Immobilienverkauf ein Notar involviert wird, möchte der deutsche Gesetzgeber sowohl den Verkäufer als auch den Käufer vor voreiligen Entscheidungen und einem unbedachten Vertragsabschluss schützen. Nach § 311b BGB ist es zudem notwendig, dass Immobilienkaufverträge durch den Notar beurkundet werden. Erst durch diese Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Der Notar berät außerdem beide Vertragsparteien in rechtlichen Belangen und übernimmt meistens weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Eintragung in das Grundbuchamt und die Anzeige des Verkaufs beim Finanzamt zur Bestimmung der Grunderwerbssteuer.

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Hinweis

Der Notar ist zur Neutralität gegenüber beiden Vertragsparteien verpflichtet und darf daher keine der Parteien bevorzugen oder vernachlässigen.

Hausverkauf – Wer sucht den Notar aus?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe dafür, wer den Notar bestimmt. Außerdem gibt es beim Wohnungs-, Grundstücks- oder Hausverkauf hinsichtlich des Notars die freie Wahl. In der Regel wird der Käufer der Immobilie den Notar bestimmen, beziehungsweise es einigen sich beide Vertragsparteien auf einen bestimmten Notar.

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Welcher Notar wird beim Hausverkauf gewählt?

Wer zum Notar bestellt wird, muss in Deutschland ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem zweitem Staatsexamen sein und in der Regel mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet haben. Das heißt, dass alle Notare grundsätzlich dieselben Voraussetzungen für ihre Arbeit mitbringen. Auch das Honorar ist bei allen Notaren gleich, da sich diese an einer Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) orientiert. Wer beim Hausverkauf den Notar bestimmt, ist also in seiner Entscheidung frei und kann sich beispielsweise nach Empfehlungen von Bekannten oder Verwandten richten, die bereits in ähnlicher Situation waren. Außerdem können Notare des zuständigen Kammerbezirks oder des Orts unkompliziert über die Notarauskunft der Bundesnotarkammer im Internet gesucht werden.


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