Ohne einen Notar geht es beim Immobilienverkauf in Deutschland nicht, sagt der Gesetzgeber, um sowohl den Käufer als auch den Verkäufer vor voreiligen Entscheidungen zu schützen. Neben der Beglaubigung des Kaufvertrags obliegen dem Notar hierbei eine Reihe verschiedene Aufgaben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Immobilienkauf ist es in Deutschland dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach notwendig, einen Notar einzuschalten.
  • Hauptaufgabe des Notars ist es grundsätzlich, den Verkäufer davor zu bewahren, sein Eigentum ohne Bezahlung zu verlieren und den Käufer davor zu bewahren, sein Geld ohne Gegenwert zu verlieren.
  • Der Notar hat neben der Vertragsbeurkundung weitere Aufgaben, wie die Beratung der Vertragsparteien, das Erstellen des Vertrags, die Kontrolle der Kaufabwicklung und die Überwachung der Grundbucheinträge.
  • Üblicherweise bestellt der Immobilienkäufer den Notar und bezahlt auch sein Honorar.
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Warum muss bei einem Hausverkauf ein Notar eingeschaltet werden?

Die notarielle Beurkundung von Verträgen, die das Übertragen von Eigentumsrechten an Immobilien zur Folge haben ist nach § 313b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zwingend vorgeschrieben. Damit sollen der Käufer und der Verkäufer vor Risiken geschützt werden, die mit dem Immobilienkauf verbunden sein können.

Der Notar wird in der Regel durch den Käufer bestellt, der auch die Kosten für die Leistungen übernimmt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Kosten für das Löschen von Belastungen oder Rechten Dritter im Grundbuch entstehen. Diese übernimmt der Verkäufer. Als neutrale Amtsperson muss der Notar beiden Vertragsparteien gerecht werden und sie hinsichtlich aller rechtlichen Belange beraten.

Was macht der Notar beim Hausverkauf?

Der Notar hat verschiedene Aufgaben bei einem Hausverkauf. Grundsätzlich muss er auf eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung und die Umsetzung der im Vertrag genannten Punkte achten. Hierfür besorgt er gegebenenfalls erforderliche Unterlagen, überwacht die Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sowie die Übergabe der Immobilie und regelt den Eintrag ins Grundbuch. Nach der Abwicklung des Verkaufs informiert er zudem das Finanzamt darüber, dass daraufhin die vom Käufer zu zahlende Grunderwerbssteuer berechnet. Im Folgenden ein Überblick über die Leistungen des Notars beim Immobilienkauf:

  • rechtliche Beratung von Verkäufer und Käufer

  • Überprüfung der Grundbucheintragungen und Vornahme des neuen Eintrags

  • Überwachung und Löschung von Grundstücksbelastungen im Grundbuch

  • Erstellen eines Vorvertrags, der bereits die Verbindlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer regelt

  • Erstellen und Verlesen des Kaufvertrags

  • Beurkunden des Kaufvertrags

  • Sicherung des Verkäufers hinsichtlich der Bezahlung der Immobilie

  • Sicherung des Käufers hinsichtlich der Übertragung der Immobilie

  • gegebenenfalls Beurkundung eines durch den Käufer zum Erwerb der Immobilie aufgenommenen Bankdarlehens

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