Mieter:innen leisten üblicherweise eine monatliche Abschlagszahlung, damit die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten über den im Mietvertrag festgelegten Abrechnungszeitraum abgegolten sind. Doch was zählt zu den Betriebskosten und was musst du bei einem Umzug beachten? Sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung gilt es, den Überblick zu behalten – und richtig abzurechnen.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Abschlagszahlung bezieht sich auf die monatliche Vorauszahlung, die der Mieter zusätzlich zur Grundmiete leistet, um die anfallenden Betriebskosten abzudecken.

  • Für dich als Mieter:in muss die Abschlagszahlung angemessen und nachvollziehbar sein.

  • Vermieter:innen sind verpflichtet, über die Vorauszahlungen der Nebenkosten jährlich abzurechnen und Mieter:innen eine detaillierte Aufstellung der Kosten vorzulegen.

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  • Was zählt zu den Betriebskosten?

    Die Betriebskosten einer Immobilie sind gesetzlich in der Betriebskostenverordnung geregelt. Sie müssen von den Eigentümer:innen entrichtet werden, die sie dann anteilig auf die Mieter:innen umlegen dürfen. Laut § 2 gehören dazu:

    • die Grundsteuer
    • Wasserversorgung
    • Heizung
    • Aufzüge
    • Straßenreinigung
    • Müllabfuhr
    • Gebäudereinigung
    • Ungezieferbekämpfung
    • Gartenpflege
    • Beleuchtung
    • Schornsteinreinigung
    • Sach- und Haftpflichtversicherungen
    • Hauswart
    • TV- und Kabelanschluss

    Diese Auflistung muss nicht abschließend sein, sie kann also durch zusätzliche Betriebskosten erweitert werden. Nicht dazu gehören einmalige Kosten für Instandhaltungen, da diese bereits in der Miete enthalten sind.


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    Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

    Der Zeitpunkt der Abrechnung ist klar geregelt, Vermieter:innen müssen sie dir als Mieter:in spätestens zum Ende des Folgejahres vorgelegt haben. Doch was ist mit der Höhe? In der Regel wird die Höhe im Mietvertrag festgelegt, der Verteilungsschlüssel wird dabei meist nach Wohnfläche errechnet. Die Umlage wird entweder pauschal festgelegt oder als Vorauszahlung, wobei Vorauszahlungen zwingend jährlich neu berechnet werden müssen.

    Dabei basieren die sogenannten verbrauchsabhängigen Kosten fast immer auf den Erfahrungen bzw. Schätzungen der Vermieter:innen. Dort, wo Geräte vorhanden sind, die den Verbrauch genau messen, also etwa beim Wasserzähler, müssen Vermieter:innen den Abschlag exakt nach dem Verbrauch berechnen.

    Sobald du am Ende des Abrechnungszeitraums die genaue Abrechnung der tatsächlich anfallenden Kosten erhalten hast, solltest du unbedingt überprüfen, ob die Abschlagszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren. Vermieter:innen sind verpflichtet, die Abrechnung so aufzusetzen, dass sie nachvollziehbar ist. Entsprechend dem Ergebnis musst du entweder noch eine Nachzahlung leisten – oder erhältst von deinem:deiner Vermieter:in eine Rückzahlung.

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    Wann erhalte ich die Abrechnung?

    Die Abrechnung hat bis spätestens zum Ende des Folgejahres zu erfolgen. Diese Regelung gilt im Übrigen auch dann, wenn du ausziehst bzw. ausgezogen bist. Eine frühere Abrechnung ist nach Absprache mit dem:der Vermieter:in jedoch möglich.

    Welche Probleme gibt es bei der Abschlagszahlung?

    Wenn es um das Thema Abschlagszahlung geht, sind Probleme oft nicht weit. Immerhin geht es um das liebe Geld. In der Regel gibt es fünf Gründe, die zu Schwierigkeiten führen können:

    • Verzögerte Abrechnung: Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Abrechnung spätesten zum Ende des Folgejahres vorzulegen. Wird diese nicht eingehalten, drohen Konflikte
    • Mangelnde Transparenz bei der Kostenabrechnung: Mieter:innen haben das Recht, bei ihren Vermieter:innen die Belege einzusehen, nach denen die Kosten ermittelt wurden. Dieses Recht kannst du unter anderem wahrnehmen, wenn die Abrechnung unverständlich ist.
    • Streit über den Umfang der Nebenkosten: Sofern es im Mietvertrag keine klaren Vereinbarungen gibt oder Kostenpositionen unklar sind, kann es zwischen Mieter:in und Vermieter:in zu Streitigkeiten kommen.
    • Unerwartete, sehr hohe Nachzahlungen: Wenn die tatsächlichen Kosten die Abschlagszahlungen deutlich übersteigen und Mieter:innen auf einen Schlag die Nachzahlung leisten müssen, führt das nicht selten zu finanziellen Problemen.
    • Unangemessene Höhe der Abschlagszahlung: Auch das stellt Mieter:innen spätestens bei der hohen Nachzahlung vor finanzielle Schwierigkeiten und kommt meist dann vor, wenn Vermieter:innen deine Vorauszahlungen zu niedrig kalkuliert haben. 
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    Deine Abschlagszahlung ist zu hoch? Das kannst du tun

    Die Vorauszahlungen für die Nebenkosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden – ist das nicht der Fall, kannst du den:die Vermieter:in um eine Anpassung bitten. In Ausnahmefällen kannst du als Mieter:in die Vorauszahlungsbeträge selbst auf ein angemessenes Maß reduzieren. Nach erfolgter (Jahres-)Abrechnung haben beide Parteien das Recht, die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anzupassen, dies muss jedoch schriftlich angekündigt werden.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Abschlagszahlung

    Wie hoch ist die Abschlagszahlung?

    Die Höhe der Abschlagszahlung wird üblicherweise im Mietvertrag festgelegt. Der Verteilungsschlüssel basiert oft auf der Wohnfläche. Sie kann pauschal oder als Vorauszahlung erfolgen, wobei letztere jährlich neu berechnet werden muss. Verbrauchsabhängige Kosten basieren meist auf Schätzungen, außer bei Geräten, die den Verbrauch genau messen.

    Wann erhalte ich die Abrechnung?

    Die Abrechnung muss bis spätestens zum Ende des Folgejahres erfolgen. Bei Auszug ist dies ebenfalls verpflichtend. Eine frühere Abrechnung kann nach Absprache erfolgen.

    Deine Abschlagszahlung ist zu hoch? Das kannst du tun

    Vorauszahlungen für Nebenkosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Im Falle einer Überzahlung kann die Anpassung der Vorauszahlung beim Vermieter beantragt werden. Nach der Abrechnung haben beide Parteien das Recht, die Vorauszahlung anzupassen, dies muss jedoch schriftlich angekündigt werden.

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