Ab dem 23. Dezember 2020 ist es so weit: Das "Bestellerprinzip" für den Immobilienkauf kommt. Ab dann gilt: Wer einen Makler oder eine Maklerin beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten. In diesem Beitrag erfährst du, wie hoch die Maklerkosten in den deutschen Bundesländern sind und was das neue Bestellerprinzip bei Immobiliengeschäften für dich bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maklerkosten hängen unmittelbar mit der Höhe der Kaufsumme zusammen. Statt einer vereinbarten Festsumme wird ein prozentualer Anteil als Maklerprovision vereinbart. Dieser liegt in der Regel bei 5,95 bis 7,14 Prozent.

  • Die Maklercourtage wird dann fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und damit rechtlich wirksam wird. Das bedeutet also, dass die Courtage ausschließlich im Erfolgsfall fällig wird.

  • Die Neuregelungen bezüglich der Maklerprovision werden am 23. Dezember 2020 wirksam. Demnach dürfen diejenigen, die den Makler oder die Maklerin beauftragt haben, nur noch maximal 50 Prozent der Maklerprovision auf die andere Vertragspartei abwälzen.

  • Die eigenen Kaufnebenkosten zu kennen gibt Sicherheit und verschafft Überblick. Berechnen deine Baufinanzierung online und ermittle die Höhe deiner Kaufnebenkosten gleich mit.

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Maklerprovision: Wie hoch sind die Maklerkosten?

Die Höhe der Maklerkosten hängt grundsätzlich vom Kaufpreis der Immobilie ab. Je höher dieser liegt, desto höher ist auch die Provisionszahlung an den Makler oder die Maklerin. Das liegt daran, dass keine vereinbarte Festsumme fällig wird, sondern ein prozentualer Anteil der Kaufsumme.

Zwar ist die Maklerprovision frei verhandelbar, aber üblicherweise liegt sie bei einem erfolgreichen Abschluss bei etwa 5,95 bis 7,14 Prozent der Kaufsumme. Bei einem erzielten Kaufpreis von 300.000 Euro wären also zwischen 17.850 und 21.420 Euro Maklerprovision fällig.



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Hauskauf: Wann wird die Maklerprovision fällig?

Bevor ein Immobilienmakler oder -maklerin überhaupt Anspruch auf eine Provision erheben kann, muss er oder sie nachweisen, dass die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufobjekts im Zusammenhang mit den Maklertätigkeiten steht. Dies ist beispielsweise schon dann gegeben, wenn der Makler oder die Maklerin den Kontakt zu einer Hausverkäuferin oder einem -verkäufer herstellt, bei dem du dann die zum Verkauf stehende Immobilie erwirbst.

In der Regel wird die Maklerprovision dann fällig, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen und notariell beurkundet ist. Denn das ist überhaupt erst die Bedingung dafür, dass der Makler oder die Maklerin die Courtage erhält. Das heißt also, dass die Maklerprovision erst im Erfolgsfall fällig wird.

hint
Gut zu wissen:

Im Jahr 2019 beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD das sogenannte Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb. Demnach muss der-/diejenige, der/die den Maklerauftrag erteilt hat, auch zuerst den Anteil der Maklerprovision zahlen. Erst nach dieser Zahlung wird der Anteil der anderen Partei fällig.

Maklerprovision bei Hauskauf: Neues Gesetz ändert Zahlungsverpflichtungen

Anfang Oktober 2019 beschloss das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. In diesem Entwurf sind grundlegende neue Regelungen hinsichtlich Immobiliengeschäften enthalten:

  • Maklerverträge bedürfen ausschließlich der Textform, um wirksam zu sein.

  • Vertritt der Makler oder die Makleirn sowohl die kaufende als auch die verkaufende Partei und kommt es zwischen diesen beiden Parteien zu einem Immobiliengeschäft, darf er oder sie nur Provision zu gleichen Teilen von beiden Parteien verlangen.

  • Wer einen Makler oder eine Maklerin beauftragt, darf nur noch maximal 50 Prozent der Maklerprovision auf die andere Vertragspartei abwälzen.

 

tipp
Tipp:

Rechtlich wirksam werden diese neuen Regelungen am 23. Dezember 2020.

Wer zahlt wo die Maklerprovision?

In den meisten Bundesländern zahlten auch bisher schon sowohl die kaufende als auch verkaufende Partei die Maklerprovision. Ab dem 23. Dezember 2020 ziehen auch die  Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen nach. Die Höhe der Provisionsanteile ist dabei theoretisch frei verhandelbar. In der Praxis orientiert sie sich aber meist an den "marktüblichen" Regelungen:

Bundesland Anteil Käufer/ -in Anteil Verkäufer/ -in Maklerprovision gesamt
Baden-Württemberg 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Bayern 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Berlin

Alt: 7,14 %

Neu: 3,57 %

Alt: 0 %

Neu: 3,57 %

7,14 %
Brandenburg

Alt: 7,14 %

Neu: 3,57 %

Alt: 0 %

Neu: 3,57 %

7,14 %
Bremen

Alt: 5,95 %

Neu: 2,97 %

Alt: 0 %

Neu: 2,97 %

5,95 %
Hamburg

Alt: 6,25 %

Neu: 3,12 %

Alt: 0 %

Neu: 3,12 %

6,25 %
Hessen

Alt: 5,95 %

Neu: 2,97 %

Alt: 0 %

Neu: 2,97 %

5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern

Alt: 3,57 %

Neu: 2,97 %

Alt: 2,38 %

Neu: 2,97 %

5,95 %
Niedersachsen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Nordrhein-Westfalen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Rheinland-Pfalz 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Saarland 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Sachsen-Anhalt 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Schleswig-Holstein 3,57 % 3,57 % 7,14 %
Thüringen 3,57 % 3,57 % 7,14 %

Alle Information rund um das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen und -verkäufen findest du auf dieser Übersichtsseite.

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