Reparaturen in der Wohnung sind Sache der Vermieter:innen. Doch auch als Mieter:in kannst du über eine im Mietvertrag verankerte Kleinreparaturklausel an den Kosten der Reparaturen beteiligt werden. Erfahre hier, wann die Bedingung in Kraft tritt und womit du rechnen kannst.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Unter Kleinreparaturen fallen etwa tropfende Wasserhähne oder defekte Lichtschalter. In der Regel ist der:die Vermieter:in für die Instandhaltung und Instandsetzung des vermieteten Objekts zuständig.

  • Die Kleinreparaturklausel gilt nur, wenn eine Kostenobergrenze für die jeweiligen Kleinreperaturen im Vertrag festgelegt sind. Auch bei einer zu hoch festgelegten Kostenobergrenze dürfen Mieter:innen nicht für die Reparaturkosten herangezogen werden. 

  • Die Begrenzung der jährlichen Gesamtbelastung von Mieter:innen durch nötige Kleinreparaturen beläuft sich auf höchstens 150 bis 200 Euro beziehungsweise acht Prozent der Jahreskaltmiete.

Was sind Kleinreparaturen?

Vermieter:innen sind laut BGB dazu verpflichtet, „die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten“. Mieter:innen können jedoch per Kleinreparaturklausel dazu verpflichtet werden, in bestimmtem Umfang Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung der Wohnung zu übernehmen. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Kostenobergrenze für einzelne Kleinreparaturen im Vertrag genannt ist und nur für Gegenstände in der Wohnung, die du als Mieter:in häufig und regelmäßig benutzt. 

Was fällt unter Kleinreparaturen?

Dazu macht der Gesetzgeber genaue Angaben: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Installationsgeräten für:

  • Elektrizität
  • Wasser und Gas
  • den Heiz- und Kocheinrichtungen
  • den Fenster- und Türverschlüssen sowie
  • den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden

Im Klartext: Die Reparatur eines defekten Lichtschalters, eines Fenster- beziehungsweise Türgriffs oder eines tropfenden Wasserhahns gilt als Kleinreparatur.


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Was sind keine Kleinreparaturen?

Alle anderen Instandsetzungen können nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen. Sie bleiben in der Verantwortung der Vermieter:innen. Lediglich die Kosten für die regelmäßige Wartung einer Therme können Vermieter:innen per Vertrag auf den:die Mieter:in übertragen. Auch für Reparaturen außerhalb der Wohnung, beispielsweise der Haustür oder von Lichtschaltern im Treppenhaus können Mieter:innen nicht herangezogen werden. Was ebenfalls nicht zu den finanziellen Lasten von Mieter:innen zählen darf:

  • Kabelschäden bezüglich des Stroms
  • Rohrschäden (Wasserleitungen)
  • der Austausch von Fensterscheiben
  • die Reparatur des Rollladenkastens

 

 

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Wann genau zahlen Mieter:innen?

Als Mieter:in hast du nur Kosten für jene Teile der Mietsache zu tragen, die du direkt und häufig benutzt, also etwa Steckdosen, Lichtschalter, tropfende Wasserhähne, Jalousien und ähnliches.


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  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Welche Kosten muss ich maximal tragen?

In der Regel wird die Höchstgrenze für Kleinreparaturen im Mietvertrag festgelegt. Doch vor deutschen Gerichten wird seit Jahren darüber gestritten, bis zu welcher Kostenhöhe eine Reparatur als Kleinreparatur anzusehen ist und welche Obergrenzen für eine Kleinreparaturklausel gelten. Die Rechtsprechung hat zu diesem Thema unterschiedliche Urteile gefällt.

Demnach gilt in der Regel eine Höchstgrenze von 75 bis 100 Euro als zulässig. In Ausnahmefällen haben Gerichte bis zu 120 Euro als gültig anerkannt. Nun kommt es vor, dass mehrere Kleinreparaturen in relativ kurzer Zeit nötig sind. In diesem Fall ist es nicht statthaft, von Mieter:innen beliebig häufig zum Beispiel 75 Euro pro Reparatur zu verlangen.

Die Rechtsprechung begrenzt derzeit die jährliche Gesamtbelastung von Mieter:innen durch Kleinreparaturen auf maximal acht Prozent der Jahreskaltmiete. Ist im Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel vereinbart oder ist diese unwirksam (etwa wegen einer zu hohen Obergrenze), darf der Mieter nicht zur Übernahme von Reparaturkosten herangezogen werden.

Wann ist eine Kleinreparaturklausel wirksam?

Damit eine Kleinreparaturklausel wirksam wird, sollte sie folgende Punkte enthalten:

  • Verpflichtende Reparaturen: Mieter:innen dürfen keinesfalls selbst zur Vornahme der Reparaturen verpflichtet werden.
  • Beschränkung: Die Kleinreparaturklausel muss sich auf Schäden von häufig genutzten Teilen beschränken.
  • Höhe der Kosten: Der Beitrag zu den Kosten darf im Einzelfall 75 bis 100 Euro nicht überschreiten
  • Keine anteiligen Kosten: Für höhere Rechnungen dürfen keine anteiligen Kosten verlangt werden.
  • Jahreshöchstbetrag: Es darf ein Jahreshöchstbetrag festgesetzt werden, der bei 200 bis 250 Euro liegen sollte. Alternativ dürfen Vermieter:innen auch acht Prozent der Jahresmiete ansetzen, falls dieser Betrag niedriger ausfallen sollte.

Welche Klauseln sind unwirksam?

Bei Kleinreparaturen gilt das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Sobald die Reparaturkosten die im Mietvertrag festgesetzte Obergrenze überschreitet, müssen Vermieter:innen diese vollständig übernehmen und dürfen Mieter:innen nicht etwa anteilig zur Zahlung heranziehen.

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Wie sieht eine Beispielrechnung für die Kleinreparaturklausel aus?

Die Reparatur eines Elektroherds soll 150 Euro kosten. In der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist eine Obergrenze von 100 Euro angegeben. Nun verlangt der:die Vermieter:in, dass der:die Mieter:in die „ersten 100 Euro“ der Rechnung übernimmt, er:sie selber aber nur die Differenz von 50 Euro bezahlt. Dies ist nicht rechtens. Sollte eine derartige Regelung als sogenannte Beteiligungsklausel im Mietvertrag stehen, ist sie ungültig.

 

Ebenfalls ungültig sind Vornahmeklauseln, die die Mieter:innen verpflichten, Reparaturen oder Wartungsarbeiten selbst auszuführen oder in Auftrag zu geben.

 

Achtung: Im Umkehrschluss heißt das auch, dass du als Mieter:in nicht von dir aus Reparaturarbeiten ausführen oder Handwerker beauftragen darfst. Melde alle Mängel stets dem:der Vermieter:in und verlange die Beseitigung der Mängel, sonst haftest du für mögliche Handwerkerfehler. Eine Ausnahme sind „eilbedürftige“ Reparaturen, etwa ein Rohrbruch am Wochenende.


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Wann tritt eine fristlose Kündigung in Kraft?

Sofern ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, ist es wichtig, diesen in einem rechtsicheren Kündigungsschreiben sicher zu formulieren damit er wirksam wird.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kleinreperaturklausel

Was sind typische Beispiele für Reparaturen, die unter die Kleinreparaturklausel fallen?

Typische Beispiele für Reparaturen, die unter die Kleinreparaturklausel fallen, sind defekte Lichtschalter, tropfende Wasserhähne, beschädigte Tür- oder Fenstergriffe, Probleme mit Heiz- oder Kocheinrichtungen sowie Reparaturen an Installationsgeräten für Elektrizität, Wasser und Gas.

Wie können Mieter:innen prüfen, ob die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag rechtsgültig ist?

Mieter:innen können die Gültigkeit der Kleinreparaturklausel überprüfen, indem sie den Mietvertrag sorgfältig auf klare Formulierungen, Höchstgrenzen für Reparaturkosten und Einschränkungen bezüglich der zu übernehmenden Reparaturen prüfen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Rechtmäßigkeit kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Mietervereinigung um Rat gebeten werden.

Kann eine Kleinreparaturklausel im Laufe des Mietverhältnisses geändert werden?

Eine Änderung der Kleinreparaturklausel im laufenden Mietverhältnis erfordert normalerweise die Zustimmung beider Parteien, also Mieter:innen und Vermieter:innen. Eine einseitige Änderung durch eine der Parteien ist in der Regel nicht rechtsgültig.

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