Die DIN 277 ist relevant, wenn potenzielle Mieter oder Käufer einen Immobilienvergleich beziehungsweise eine Immobilienbewertung vornehmen wollen. Der Vergleich zwischen zwei Objekten ist nur dann objektiv möglich, wenn beide von der gleichen Berechnungsgrundlage ausgehen.

Ist die DIN 277 als gemeinsame Berechnungsgrundlage festgelegt, können Interessenten Wohngrößen und -preise sachgerecht vergleichen und gegeneinander abwägen. Sollten sich die Berechnungsgrundlagen unterscheiden, muss entweder selbstständig eine Umrechnung durchgeführt werden oder aber, um ganz sicher zu gehen, ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

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    Besonders bei der Wohnungsplanung kann die DIN 277 als Berechnungsmedium eine Rolle spielen. Da sie, anders als die Wohnflächenverordnung, alle überhaupt nutzbaren Flächen miteinbezieht und die Netto-Grundfläche ausweist, steht dem Nutzer nach der DIN-277-Berechnung eine größere Fläche zur Verfügung, als es nach der Wohnflächenverordnung der Fall wäre. Dies kann zu Problemen nach dem Einzug führen, wenn die erwartete Fläche nicht mit der bewohnbaren übereinstimmt. Denn Flächen unter Dachschrägen, in Aufzugsschächten, Kellern oder auf großen Balkonen erhöhen zwar die Gesamtquadratmeteranzahl einer Wohnung, lassen sich aber tatsächlich schlechter bewohnen als die restlichen, offenen Flächen innerhalb des Wohnraums. 


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    DIN 277 im Gewerbebereich

    Da die DIN-277-Verordnung in Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen unterscheidet, liegt es nahe, dass die DIN 277 besser für die Bewertung von Büro-, Industrie- oder Gewerbeimmobilien geeignet ist als für die von Wohngebäuden. Da hier meist keine Wohnfläche vonnöten ist, ist die komplette vorhandene Fläche als Nutzfläche für den gewerblichen Bereich zu betrachten. Dies macht es besser nachvollziehbar, warum Aufzugsschächte, freiliegende Installationen und Kriechkeller nach DIN 277 ebenfalls zur Netto-Grundfläche gehören, da auch diese dem Mehrwert des Unternehmens dienen, welche die Räumlichkeiten nutzt. Dennoch werden auch bis heute noch Wohnräume nach DIN 277 berechnet, was auf jeden Fall im Wohnungsexposé ausgewiesen werden muss und vom Interessenten beachtet werden sollte.

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