Tarifvertrag

Wann Sie als Arbeitgeber daran gebunden sind und was er für Sie bedeutet


Was ist ein Tarifvertrag?


Bei einem herkömmlichen Arbeitsvertrag sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vertragspartner. Bei einem Tarifvertrag stellen allerdings der Arbeitgeber (beziehungsweise ein Arbeitgeberverband) und die jeweilige Gewerkschaft die Vertragsparteien dar. In dem Vertrag werden sowohl die generellen Arbeitsbedingungen als auch die verschiedenen Vergütungsstufen geregelt.

 

Vorteile für Arbeitgeber

Ein Tarifvertrag wird in erster Linie aufgesetzt, um die Arbeitnehmerrechte zu vertreten. Dennoch profitieren auch Arbeitgeber davon. Denn die Tarifbindung sorgt für gleiche Bedingungen und Löhne in einer Branche. Dadurch bleibt der Wettbewerb zwischen Unternehmen in dieser Branche ausgeglichen. Zusätzlich dürfen Arbeitnehmer während der Laufzeit des Tarifvertrags nicht streiken, wodurch Konflikte im Betrieb vermieden werden.

 


Welche Voraussetzungen gibt es für einen Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag kann nicht durch den Arbeitnehmer geschlossen werden, sondern ausschließlich durch eine Gewerkschaft. Diese Regel fällt in den Bereich der Tarifautonomie. Entsprechend können Tarifverträge nur in gewerkschaftlich organisierten Branchen eingesetzt werden. Damit der Tarifvertrag für den einzelnen Arbeitnehmer gültig wird, muss eines der folgenden Szenarien vorliegen.

Szenario 1 – Tarifwirkung

Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind Mitglied eines Verbandes. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er Mitglied der Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Sie müssten in diesem Fall Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Sie können den Vertrag allerdings auch als selbstständige Partei geschlossen haben.

Szenario 2 – Bezugnahme

Sie haben mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag explizit vereinbart, dass die Regelungen eines bestimmten Tarifvertrags gelten. Mitgliedschaften in Verbänden oder Gewerkschaften spielen hier keine Rolle.

Szenario 3 – Allgemeingültigkeit

Für diesen Fall hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Tarifvertrag als gültig für die gesamte Branche erklärt. Das passiert meistens dann, wenn der Arbeitnehmerschutz durch Szenario 1 nicht ausreichend garantiert werden kann. Auch hier sind Mitgliedschaften auf beiden Seiten nicht entscheidend.

Was wird im Tarifvertrag geregelt?

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. Zum einen unterscheiden sie sich dadurch, wer die Vertragsparteien sind:

  • Der Branchen- oder Flächentarifvertrag bezieht sich auf einen ganzen Wirtschaftszweig.
  • Der Firmen- oder Haustarifvertrag wird exklusiv zwischen der Gewerkschaft und einem spezifischen Unternehmen geschlossen. Erkennen die Vertragsparteien alle Inhalte eines Flächenvertrags vollständig an, wird der Firmen- oder Haustarifvertrag auch Anerkennungsvertrag genannt.

Zum anderen werden die Verträge dahingehend unterschieden, welche Bereiche sie regeln:

  • Lohn- und Gehaltsverträge legen die Vergütung der einzelnen Arbeitnehmer-Gruppen fest. Die Tariflöhne gelten dabei immer als Mindestsätze. Ihnen steht es also frei, Ihren Arbeitnehmern ein höheres Gehalt zu zahlen (Günstigkeitsprinzip).
  • Rahmentarifverträge geben generell Auskunft über die Tätigkeiten und Qualifikationen der unterschiedlichen Lohn- sowie Gehaltsgruppen.
  • Manteltarifverträge bestimmen die Details der Arbeitssituation. Dazu gehören: Dauer und Verteilung von Arbeitszeiten, Anzahl der zu gewährenden Urlaubstage, die tarifliche Jahresleistung, besser bekannt als „Weihnachtsgeld“, Kündigungsfristen, Dauer und Spezifika der Probezeit
  • Darüber hinaus gibt es Tarifverträge zu sehr konkreten Bereichen, wie zum Beispiel: Altersteilzeit, Vermögenswirksame Leistungen, Qualifizierung, Rationalisierungsschutz

 

Trotz Tarifflucht nicht völlig ohne Regulierung!

Mithilfe der sogenannten Tarifflucht umgehen Arbeitgeberverbände die Tarifbindung. Diese Arbeitgeberverbände möchten den Arbeitnehmern also weniger zahlen, als der Tarifvertrag eigentlich festlegt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Arbeitgeber den Beschäftigten der entsprechenden Konzerne einen beliebig geringen Lohn zahlen dürfen. Gilt in der Branche ein Tarifvertrag, ist es sittenwidrig, die im Vertrag vereinbarte Vergütung um mehr als zwei Drittel zu unterbieten.

 

 

Verträge von nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gewährt er im Normalfall allen Arbeitnehmern die gleichen Rechte – unabhängig davon, ob diese selbst tarifgebunden sind oder nicht. Im einzelnen Arbeitsvertrag wird das durch die sogenannte Gleichstellungsabrede garantiert, die in Szenario 2 angewendet wird. Sogenannte Absperrklauseln sind grundsätzlich unzulässig: Diese sollen explizit regeln, dass nur gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer nach Tarifvertrag behandelt oder sogar nur diese Arbeitnehmer beschäftigt werden.



Branchen mit Tarifverträgen


Tarifverträge sind in den verschiedensten Wirtschaftszweigen zu finden. Besonders häufig kommen sie aber im Handwerks- und Dienstleistungssektor sowie in der Schwerindustrie vor.

Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat allgemeinverbindliche Tarifverträge für verschiedene Branchen festgelegt. Dies garantiert jedem Arbeitnehmer der Branche, dass der Vertrag gültig ist. Allerdings wird die Allgemeingültigkeit meist nicht bundesweit, sondern konkret für ein bestimmtes Bundesland oder eine Region festgelegt.

Branchen, für die häufig die Allgemeingültigkeit gilt, sind beispielsweise:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Steinmetz- und Steinhauerhandwerk
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Brot-, Backwaren- und Mühlenindustrie
  • Baugewerbe
  • Groß-, Außen- und Einzelhandel
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Friseurhandwerk
  • Sicherheitsdienstleistungen

Was gilt im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gilt ein eigener Tarifvertrag (TVöD). Dieser wurde 2005 für die Arbeitnehmer ausgehandelt, die in öffentlich-rechtlichen Anstalten, Stiftungen des Bundes oder Stiftungen der Kommunen tätig sind. Er gilt allerdings nicht für Beamte und Auszubildende. Beim TVöD handelt es sich nicht um einen allgemeingültigen Tarifvertrag! Der TVöD gliedert sich in unterschiedliche Dienstleistungsbereiche auf, die separat geregelt werden:

  • Verwaltung
  • Sozial- und Erziehungsdienst
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Entsorgung
  • Flughäfen
  • Krankenhäuser
  • Sparkassen

 

Welche Regelungen gibt es im Einzelhandel?

Auf Arbeitgeberseite wird der Einzelhandel durch den Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) vertreten. Dieser koordiniert die Tarifverhandlungen und bereitet diese vor. Momentan gelten im Einzelhandel noch drei allgemeingültige Tarifverträge. Zwei davon behandeln vermögenswirksame Leistungen jeweils in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der dritte gilt ebenfalls in Rheinland-Pfalz und betrifft die Entgeltfortzahlung.



Wann und wie endet ein Tarifvertrag?


Tritt ein Unternehmen aus einem Arbeitgeberverband aus, welcher Vertragspartner eines Flächentarifvertrages ist, wird die Bindung an den Tarifvertrag nicht sofort aufgehoben.

Stattdessen gilt das Prinzip der Nachbindung: Die Vorgaben des Tarifvertrags gelten so lange, bis entweder der Arbeitgeberverband oder die entsprechende Gewerkschaft den Vertrag explizit kündigt.

Außerdem wurde die sogenannte Nachwirkung gesetzlich festgelegt: Läuft ein Tarifvertrag aus, gelten alle dort festgelegten Arbeitsbedingungen so lange, bis eine neue Abmachung getroffen wurde. Dabei kann entweder der Arbeitsvertrag geändert oder ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt werden. Diese Nachwirkung greift aber nur, wenn der Arbeitnehmer:

  • zum Ende des Tarifvertrags bereits im Unternehmen beschäftigt war
  • Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft ist

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