Was müssen Sie ab- und ummelden, wem Ihre neue Adresse mitteilen? Hier finden Sie viele Informationen, um Ihnen diese ungeliebten, aber unvermeidbaren Aufgaben zu erleichtern. Erst wenn man umzieht, merkt man, wo und bei wem überall die Adresse hinterlegt ist. Insbesondere bei Ämtern, Versicherungen und anderen Institutionen sind Sie sogar dazu verpflichtet, Ihre neue Adresse umgehend mitzuteilen.
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen deshalb zuerst alle wichtigen, dann alle möglichen Institutionen aufgelistet, wo Sie sich (eventuell) ummelden müssen. Vom Einwohnermeldeamt und Finanz- und Arbeitsamt über Versorgungsbetriebe, wie Strom, Telefon oder Internet, bis hin zu Versicherungen und Vereinen oder sonstigen Mitgliedschaften.
Überall müssen Sie Ihre neue Adresse möglichst schnell, im besten Fall noch vor dem Umzug, kommunizieren. Bei Behörden, Banken oder Versicherungen kann eine Verspätung sogar unangenehme Folgen haben. Andere Institutionen dagegen sind weniger sensibel. Wenn Sie die Ummeldung aber nicht gleich machen, vergessen Sie sie möglicherweise. Zögern Sie diese also nicht zu lange hinaus.
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