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Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Obwohl darin alle Aspekte geregelt werden, kommt es stets zu Streitfällen und offenen Fragen...
Bei der Jahresabrechnung der Nebenkosten kann es immer wieder zu bösen Überraschungen kommen. Mit unseren Tipps durchschauen Sie schnell den Kosten-Dschungel…
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Sie haben Ihre Wohnung bereits gekündigt und nun steht die Wohnungsübergabe an? Was Sie dabei neben dem erforderlichen Übergabeprotokoll beachten sollten, erfahren Sie hier…
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Es ist nach dem Gesetz nicht zwingend erforderlich, einen Mietvertrag schriftlich zu fixieren. Damit sowohl Mieter als auch Vermieter auf der sicheren Seite sind, ist ein schriftlicher Mietvertrag immer zu bevorzugen. Ein Mietvertrag beinhaltet Informationen zu den Personalien beider Vertragsparteien und die genaue Bezeichnung des Mietobjektes nebst Lage, Größe und etwaiger Nebenräume wie Keller oder Dachböden. Auch wird vermerkt, für welchen Zeitraum das Objekt vermietet wird.
Natürlich enthält ein Mietvertrag auch Auskünfte zur Miete, zu Kautionen und zu Nebenkosten. Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung inkl. Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Strom, Gebäudeversicherung und die Grundsteuer. Hinzu kommen häufig noch Kosten für einen Hauswart, eine Hausreinigungskraft oder sonstige Gebühren. Zu den wichtigsten Mietertipps gehört es daher, sich vor Abschluss des Vertrages vom Vermieter alle umlagefähigen Nebenkosten aufschlüsseln und erklären zu lassen.
Außerdem sollte schon vor Abschluss des Vertrages auf die Modalitäten bezüglich der Beendigung des Mietverhältnisses geachtet werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften können Mieter den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Vermieter hingegen hat bei einer Wohndauer von bis zu fünf Jahren eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren eine Kündigungsfrist von sechs Monaten und bei einer Wohndauer von über acht Jahren eine Kündigungsfrist von neun Monaten einzuhalten. Von diesen Regelungen sind etwaige Sonderkündigungsrechte und das Recht auf fristlose Kündigung ausgeschlossen.
Wenn alle Mietertipps beherzigt worden sind, steht einem guten Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern in der Regel nichts mehr im Wege, sodass eine Wohnungsübergabe erfolgen kann. Hier hat es sich bewährt, am Übergabetag ein Protokoll über den derzeitigen Zustand der Wohnung anzufertigen.