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Kündigungsfristen, Sonderfälle & Tipps für Mieter:innen



Startseite › Umzug planen › Kündigung Mietvertrag


Lesezeit 8 Minuten | Autor:in Oranus Mahmoodi Stand 20.01.26


Rechtssicher ist das Zauberwort, wenn es um die Kündigung von Mietverträgen geht. Erfahre hier, welche Kündigungsfristen du gesetzlich einhalten musst und wann dein Kündigungsschreiben korrekt ist. 


Das Wichtigste in Kürze:


  • Für Mieter:innen gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss am dritten Werktag des Monats ankommen, damit der laufende Monat noch mitzählt. 
  • Online ist out: Dein Mietvertrag muss schriftlich (auf Papier mit Unterschrift) gekündigt werden.
  • Komm vorzeitig aus deinem Mietvertrag heraus. Finde schnell und unkompliziert einen passenden Nachmieter mit ImmoScout24.

Wann muss ich die drei Monate Kündigungsfrist nicht einhalten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist muss dann nicht eingehalten werden, wenn Gründe zur fristlosen Kündigung vorliegen. Alternativ können sich Mieter:in und Vermieter:in auch einvernehmlich auf einen Aufhebungsvertrag einigen, in der eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wird. 

​Kann man einen Mietvertrag mündlich kündigen?

Nein. Die rechtswirksame Kündigung des Mietvertrages ist nur in Schriftform möglich.

​Wie lange kann ich vom unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

Einmal unterschrieben besitzt der Mietvertrag seine Gültigkeit. Vom Mietvertrag zurücktreten ist für Mieter:innen nur dann möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in den Vertragsklauseln aufgenommen wurde oder es zu einem sogenannten "Haustürgeschäft" gekommen ist. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag an Ihrer Privatwohnung unterschrieben oder modifiziert wurde. In diesem Fall gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Mieter.

​Wie berechnet man 3 Monate Kündigungsfrist?

Hierzu ein Beispiel: Die schriftliche Kündigung des Mietvertrages geht per Einschreiben mit Rückschein am Mittwoch, den 31. März 2022, beim Vermieter ein. Das Mietverhältnis endet in diesem Fall am 30. Juni 2022 (April, Mai, Juni). Trifft die Kündigung beispielsweise erst am Dienstag, den 6. April 2022 ein, so endet das Mietverhältnis am 31. Juli 2022 (Mai, Juni, Juli).

​Kann der:die Vermieter:in die Kündigungsfristen verlängern?

Handelt es sich beim Mietvertrag um einen unbefristeten Mietvertrag, dürfen Vermieter:innen keine Klauseln zur Verlängerung der Kündigungsfristen einbauen. Im Gegensatz dazu dürfen jedoch verkürzte (weniger als drei Monate) Kündigungsfristen zugunsten des:der Mieters:in im Mietvertrag vereinbart werden.


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Gut zu wissen:


Es dürfen auch für die Mieter:innen günstigere Kündigungsfristen, zum Beispiel von einem Monat oder 14 Tagen, vereinbart werden. Eine Verlängerung zu Ungunsten von Mieter:innen ist jedoch unzulässig.

 





Wann gelten welche Kündigungsfristen?



Drei Monate Kündigungsfrist – das kannst du dir merken. Als Mieter:in in Deutschland gilt für dich laut Paragraph 573c im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu „Fristen der ordentlichen Kündigung“ laut Gesetzgeber eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Ganz gleich, wie lange du da schon wohnst Es spielt keine Rolle, ob du nur einige Monate oder viele Jahre in der Wohnung lebst, die Frist bleibt gleich.




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Hinweis:


Wichtig ist, wann deine Kündigung deinem:r Vermieter:in eingeht. Wenn das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats eingeht, zählt dieser Monat bei der Frist noch mit. Übringens: Samstag zählt als Werktag, Sonn- und Feiertage aber nicht.

 




Verpasst du diese Frist von den ersten drei Werktagen auch nur knapp, verschiebt sich das Vertragsende um einen ganzen Monat. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu kündigen.  

Beispiel aus der Praxis: Deine Kündigung trifft am Samstag ein, einem 3. Dezember. Dann endet dein Mietvertrag zum 28. Februar. Sollte das Kündigungsschreiben erst am Montag, dem 5. Dezember, ankommen, würde dein Mietverhältnis erst einen Monat später, zum 31. März, enden.  
 
Als Mieter:in musst du deine Kündigung nicht begründen. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.  




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Gut zu wissen:


Es dürfen auch für die Mieter:innen günstigere Kündigungsfristen, zum Beispiel von einem Monat oder 14 Tagen, vereinbart werden. Eine Verlängerung zu Ungunsten von Mieter:innen ist gesetzlich unzulässig (Paragraph 575 BGB).

 





Wie sollte das Kündigungsschreiben aussehen? 



Ein formloses Schreiben genügt. Einige wichtige Angaben müssen enthalten sein, damit die Kündigung rechtswirksam ist:

  • Adresse Vermieter:in: Name und vollständige Anschrift, an die du die Kündigung richtest. 
  • Angaben zum Mietobjekt: Adresse deiner Mietwohnung.
  • Kündigungstermin: Das Datum, zu dem du den Mietvertrag beenden möchtest. 
  • Kündigungsfrist-Hinweis: Erwähne ruhig, dass du die gesetzliche Frist von drei Monaten einhältst (oder die im Vertrag vereinbarte Frist, falls abweichend).
  • Bitte um Bestätigung: Bitte darum, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.  



Expertenkommentar

„Falls du unsicher bist, wie genau du deine Kündigung formulieren sollst oder nicht durcheinanderkommen möchtest mit dem Datum, dann nutze doch eine kostenlose Vorlage – zum Beispiel hier bei ImmoScout24“

Oranus Mahmoodi - Expertin für Kaufen & Mieten




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Wichtiger Hinweis: Alle Unterschrift(en) müssen vorliegen 

Alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben! 

Du kannst das Kündigungsschreiben frei formulieren. Achte auf höfliche Formulierungen und die wesentlichen Daten. Du kannst auch die ImmoScout24-Vorlage benutzen. 




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Wichtig:


Ein Telefax oder eine E-Mail reichen zur Übermittlung des Kündigungsschreibens eines Mietvertrags nicht aus, weil sie im rechtlichen Streitfall nicht hinreichend beweiskräftig sind.

 





Befristeter Mietvertrag: Kann ich vor Vertragsende kündigen? 



Nein, in der Regel kannst du einen befristeten Mietvertrag nicht vorzeitig ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung mit der üblichen Frist von drei Monaten ist oft vertraglich ausgeschlossen.




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Gut zu wissen:


Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dein:e Vermieter:in darf seit der Mietrechtsreform 2001 nur dann befristet vermieten, wenn es einen (triftigen) Grund gibt und dieser auch im Mietvertrag angegeben ist. Fehlt so eine Begründung oder ist sie unwirksam, gilt der Vertrag nicht als wirksam befristet. Und du kannst du trotz Befristung mit der normalen Frist von drei Monaten kündigen.

 




Häufiger als echte Zeitmietverträge sind sogenannte Kündigungsausschlüsse oder Kündigungsverzichte: Dabei einigen sich beide Parteien darauf, dass für eine gewisse Zeit (oft ein oder zwei Jahre ab Mietbeginn) keine ordentliche Kündigung möglich ist.  




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Merke:


Ein Kündigungsausschluss ist rechtlich zulässig und bindend! Du kannst in dieser Zeit den Mietvertrag nicht kündigen, selbst wenn du willst. Erst nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kannst du dann mit der normalen Frist ausziehen. Achte deshalb schon bei Vertragsunterschrift auf solche Klauseln, damit es später keine böse Überraschung gibt.

 




Wenn du aber dringend früher aus dem Vertrag möchtest? Dann sprich mit deinem:r Vermieter:in. Die Lösung wäre ein Aufhebungsvertrag, wo sich beide Seiten schriftlich darauf einigen, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin vorzeitig endet. 





Fazit: Kündigung des Mietvertrags: Was du beachten musst 



Zum Schluss einige praktische Tipps, damit bei der Kündigung deiner Mietwohnung alles reibungslos klappt. Dinge, die du beachten solltest, auf einen Blick:


  • Rechtzeitig kündigen: Achte penibel auf die Kündigungsfrist. Schick dein Kündigungsschreiben lieber etwas früher ab, als am letztmöglichen Tag. So stellst du sicher, dass es fristgerecht ankommt und du planmäßig ausziehen kannst.

  • Schriftform einhalten: Reiche die Kündigung immer schriftlich mit Unterschrift ein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine E-Mail reicht nicht. Verwende am besten einen Brief per Einschreiben, dann hast du einen Beleg für den fristgerechten Versand.

  • Alle Mieter:innen unterschreiben: Wenn mehrere Personen den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, müssen auch alle die Kündigung unterzeichnen.

  • Überprüfe dein Kündigungsschreiben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.  

  • Kopie und Nachweis aufbewahren: Mache dir eine Kopie der unterschriebenen Kündigung (oder drucke ein zweites Original aus, das du unterzeichnen lässt) und hebe sie auf



Kündigung trotz unbefristeten Mietvertrag - Video 🎥

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Mietvertrag kündigen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter:innen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter:innen beträgt drei Monate zum Monatsende. Du musst also etwa drei Monate vor deinem gewünschten Auszugstermin kündigen. Wichtig: Damit der laufende Monat mitzählt, muss dein Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag des Monats bei der Vermietung sein.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, laut Gesetz muss die Kündigung eines Mietvertrags schriftlich erfolgen. Also auf Papier mit deiner originalen Unterschrift. E-Mail, Fax oder mündliche Kündigungen sind nicht gültig. Am besten schickst du den Brief per Einschreiben oder übergibst ihn persönlich mit Empfangsbestätigung, um einen Nachweis zu haben.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Ordentlich kündigen kannst du einen befristeten Mietvertrag in der Regel nicht vor dem Enddatum. Du bist normalerweise bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit an den Vertrag gebunden. Vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen geht meist nur über einen Aufhebungsvertrag. 






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