Unter bestimmten Umständen ist Mietern selbst eine Einhaltung von verkürzten Kündigungsfristen nicht zumutbar. Sie können in diesem Fall außerordentlich, das heißt fristlos kündigen und ausziehen. Über den Auszugstermin hinaus müssen sie dann keine Miete mehr zahlen.

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Als Interessenvertretung von Mietern und Immobilienwirtschaft berät und hilft der Deutsche Mietebund e. V. bei Mietstreitigkeiten oder sämtlichen Fragen rund um das Thema Wohnen zur Miete.