Bei Mietverträgen für Eigentumswohnungen müssen beide Mietvertragsparteien namentlich genau benannt und das Mietobjekt genau bezeichnet werden. Die vereinbarte Miethöhe muss ebenfalls genannt sein; gegebenenfalls unterteilt in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten (Nebenkosten).
Der Beginn und - bei befristeten Mietverträgen - das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein. Bei der Regelung der Mietdauer sind Mieter und Vermieter relativ frei.
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