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Die Mehrheit der Deutschen lebt zur Miete. Früher oder später fragt sich fast jede:r Bürger:in: Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig? Oder: Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist? Ob du unsere Vorlage nutzt oder deine Kündigung selbst schreiben möchtest, du kannst hier erfahren, worauf du achten solltest, damit deine Kündigung fristgerecht und rechtssicher ist.

Von Experten geprüft

Alle rechtlichen Informationen auf dieser Seite wurden von einem Fachanwalt für Mietrecht überprüft.

Felix Freist - Fachanwalt & Experte für Mietrecht
importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Generell gilt für dich als Mieter:in eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (nach BGB). Die Kündigung muss schriftlich, d.h. eigenhändig unterschrieben sein – E-Mail oder Fax sind unwirksam.

  • Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugehen – sonst verschiebt sich der Termin um einen Monat.

  • Du möchtest deinen Mietvertrag kündigen? Mit unserer rechtssicheren Kündigungs-Vorlage kündigst du deinen Mietvertrag ohne Risiko und sparst dir Zeit.

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    Mietvertrag kündigen – Kostenlose Vorlage

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    Kündigungsfristen für Mieter:innen

    Was genau ist mit „Kündigungsfrist“ gemeint? Sie beschreibt den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung, d.h. dem Kündigungsschreiben, und dem Wirkungszeitpunkt der Kündigung, d.h. dem endgültigen Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist startet, wenn dein Kündigungsschreiben bei deinem:r Vermieter:in eingegangen ist und dem Ende deines Mietverhältnisses. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie lang die Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverhältnissen dauern muss: Im Grundsatz drei Monate.

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    Als Mieter:in die Kündigungsfrist verkürzen

    Du kannst eventuell die Kündigungsfrist verkürzen, wenn du einen:e Nachmieter:in anbieten darfst. Entweder ist es in deinem Mietvertrag erlaubt - das nennt sich "Nachmieterklausel" oder "Nachmieterregelung", oder du fragst deine:n Vermieter:in nach Erlaubnis.

    Mieter:innen müssen in der Regel also drei Monate vor ihrem gewünschten Auszugstermin kündigen. Die Frist von drei Monaten ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnraum. Im Fall der mieterseitigen Kündigung gilt die 3-Monats-Frist immer. Mieter:innen soll Zeit gegeben werden, eine neue Behausung zu finden. Umgekehrt sollen Mieter:innen nicht überlang an den Mietvertrag gebunden sein, wenn sie sich von diesem lösen möchten. Wichtig: Im Mietrecht wird zwischen Kündigungen durch Mieter:innen und durch Vermieter:innen differenziert. Für Vermieter:innen ist es im Einzelfall komplizierter.

    Expertenkommentar

    „Solange die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, ist die Kündigung einer Wohnung ein Selbstläufer. Wenn du vor den drei Monaten ausziehen möchtest, kannst du nach der Erlaubnis fragen, ob du eine:n Nachmieter:in stellen darfst“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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    Kostenlose Vorlagen für die Kündigung

    Normale Wohnungskündigung mit einer Frist von 3 Monaten


    Zum Beispiel wegen schwerer Mängel der Mietwohnung


    Zum Beispiel wegen einer Mieterhöhung durch den Vermieter


    Das gilt für Vermieter:innen, wenn sie Mieter:innen kündigen möchten

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    Vermieter:innen haben andere Kündigungsfristen

    Für Vermieter:innen bestimmt sich die gesetzliche Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses. Danach kann sich die Kündigungsfrist für Vermieter:innen von 3 über 6 bis zu 9 Monate verlängern. Unten siehst du eine übersichtliche Tabelle zu Mietdauer, die jeweiligen Kündigungsfristen und Beispiele.

    Mietdauer

    Kündigungsfrist

    Beispiel: Die Kündigung deines:r Vermieter:in wird im Januar ausgesprochen… (spätestens zum 3. Januar)

    Bis zu fünf Jahren

    Drei Monate

    … dann endet das Mietverhältnis am 31. März.

    Fünf bis acht Jahre

    Sechs Monate

    … dann endet das Mietverhältnis am 30. Juni.

    Mehr als acht Jahre

    Neun Monate

    … dann endet das Mietverhältnis am 30. September.

    Mieter:innen können jederzeit grundlos kündigen, Vermieter:innen nicht

    Für eine ordentliche Kündigung durch eine:n Vermieter:in muss gemäß Paragraph 573 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein berechtigtes Interesse des:der Vermieters:in vorliegen, wie etwa:

    1. Eigenbedarf: Der:die Vermieter:in oder ein:e Familienangehörige:r benötigt die Wohnung für den eigenen Gebrauch.

    2. Verletzung vertraglicher Pflichten: Der:die Mieter:in hat seine:ihre vertraglichen Pflichten schuldhaft erheblich verletzt (z.B. dauerhafte unpünktliche Mietzahlung).

    3. Wirtschaftliche Verwertung: Der:die Vermieter:in will die Wohnung so verwerten, wobei dass er:sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile hätte (z.B. Abriss oder grundlegende Sanierung).



    Kündigung trotz unbefristeten Mietvertrag - Video 🎥

    Play Video-Preview

    Kündigungstermin: So berechnest du drei Monate Frist

    In Paragraph 573c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es:

    „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“

    Mit Werktag ist Montag bis Samstag gemeint. Wenn du diesen Stichtag verpasst, endet dein Mietvertrag erst einen Monat später. Wann genau musst du also kündigen, um die Frist einzuhalten? Ein Mietverhältnis endet immer zum Ende eines Kalendermonats. Damit ein Monat noch innerhalb deiner Frist liegt, musst du dein Kündigungsschreiben pünktlich abgeben, also spätestens am dritten Werktag des Monats, der noch mitgezählt werden soll.


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    Mietvertrag kündigen: Formalitäten, Fristen und Tipps

    Das Kündigungsschreiben eines Mietvertrags muss auch formelle Anforderungen erfüllen, damit sie rechtswirksam wird. Diese Punkte darfst du nicht vergessen:
     

    • Dein vollständiger Name, deine Adresse und das Datum, an dem du die Kündigung geschrieben hast.
    • Deutliche Kennzeichnung im Betreff, z.B. „Kündigung des Mietvertrags“.
    • Bei einer ordentlichen Kündigung durch den:die Mieter:in ist kein Kündigungsgrund erforderlich.
    • Eigenhändige Unterschrift des:der Mieters:in. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle unterschreiben.
    • Die Rückgabe kannst im Kündigungsschreiben auch der Mietkaution und eine Bestätigung des Kündigungseingangs durch den:die Vermieter:in anzufordern.
       

    Vorsicht: Digitale Kündigung zählt nicht! Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist rechtlich unwirksam. Ein Fax oder eine mündliche Mitteilung reichen bei Weitem nicht aus. Es zählt der gute alte Brief.

    Expertenkommentar

    "Neben der Einhaltung der geltenden Form- und Fristvorschriften ist es im Streitfall besonders wichtig, den Kündigungszugang und dessen genauen Zeitpunkt nachweisen zu können. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung entweder persönlich im Beisein eines Zeugen, per Boten oder per Einwurf-Einschreiben zu übersenden."

    Felix Freist - Fachanwalt & Experte für Mietrecht

    Sind es immer drei Monate Kündigungsfrist?

    Drei Monate gelten gesetzlich, aber sind sie in Stein gemeißelt oder gibt es Ausnahmen? Diese Sonderfälle gibt es:

    1. Vertraglich kürzere Frist: Steht in deinem Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist, etwa ein Monat oder sogar nur 14 Tage, dann ist diese Klausel gültig, sofern sie zugunsten des/der Mieter:in gilt. Kürzere Fristen sind vom Gesetzgeber erlaubt, weil sie prinzipiell Mieter:innen begünstigen. Verkürzte Fristen kommen oft in Untermietverträgen vor. Es lohnt sich der Blick in deinen Mietvertrag.

    2. Befristeter Mietvertrag: Hast du einen sogenannten Zeitmietvertrag, dann steht in der Regel von vornherein ein Enddatum fest.

    3. Kündigungsausschluss: In einigen Mietverträgen wird vereinbart, dass beide Parteien für eine gewisse Dauer (formularvertraglich zulässig sind bis zu vier Jahre) nicht ordentlich kündigen zu können. Ein Kündigungsausschluss garantiert deinem:r Vermieter:in, Fluktuation zu ersparen.

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    Tipp: Nutze unsere Vorlage

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    Trennung, Tod und Sonderkündigungsrechte

    Sobald du kündigst, musst du auch bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete weiterzahlen, auch wenn du vorher ausziehen möchtest. Viele Mieter:innen versuchen es mit eine:m Nachmieter:in, um früher aus dem Vertrag zu kommen. Dein:e Vermieter:in ist nicht dazu verpflichtet, diese Person zu akzeptieren. Selbst wenn es dir vertraglich erlaubt ist, eine:n Nachmieter:in zu stellen. Falls du in deinem Mietvertrag eine Nachmieterklausel hast, musst du dem:r Vermieter:in drei potenzielle Nachmieter:innen präsentieren. Es gibt zudem den sogenannten Aufhebungsvertrags: Das bedeutet, du und dein:e Vermieter:in vereinbaren einen früheren Mietvertragsendtermin.

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    Und was ist bei Trennung?

    Gelten besondere Kündigungsfristen, wenn sich die Mietenden getrennt haben? Grundsätzlich ist es der Justiz gleichgültig, ob du dich von deinem:deiner Partner:in getrennt hast. Einige rechtliche Aspekte, musst du allerdings beachten, insbesondere wenn beide Partner:innen den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben oder wenn ein:e Partner:in in der Wohnung verbleiben möchte.

    Beim Tod eines Mieters oder einer Mieterin gibt es eine besondere Regelung bezüglich der Kündigungsfrist. Gemäß Paragraph 580 BGB haben die Erben des:der verstorbenen Mieters:in und der:die Vermieter:in ein Sonderkündigungsrecht. Danach können sowohl die Erben, als auch der/die Vermieter:in innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.

    Es ist übrigens auch möglich, dass  vormalige Mitbewohner:innen anstelle des:der verstorbenen Mieters:in in den Mietvertrag eintreten. Lebte der:die verstorbene Mieter:in mit einem:einer Ehepartner:in, Lebenspartner:in, einem anderen Mitmieter oder einer anderen Person in einem auf Dauer angelegten Haushalt in der Wohnung zusammen, kann das Mietverhältnis mit dem/den verbleibenden Personen fortgesetzt werden.



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    Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für Mieter:innen?

    Mieter haben in besonderen Situationen das Recht zur außerordentlichen Kündigung:

    1. Mieterhöhung (§ 558 BGB): Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang mit zweimonatiger Frist kündigen.

    2. Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB): Nach Zugang einer Modernisierungsankündigung kannst Du das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss allerdings bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.

    3. Eigentümerwechsel: Bei Umwandlung in Eigentumswohnung und Verkauf besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum dritten Werktag des Monats vor Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist.

    4. Wichtiger Grund (§ 543 BGB): Bei unzumutbaren Wohnverhältnissen (Gesundheitsgefährdung, schwere Mängel, Hausfriedensstörungen) ist eine fristlose Kündigung möglich.

    5. Persönliche Unzumutbarkeit: Berufsbedingte Umzüge oder schwere Erkrankungen können ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht begründen.

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    Wann gilt das Sonderkündigungsrecht der Vermieter:innen?

    Vermieter:innen können Mieter:innen in bestimmten Situationen außerordentlich und fristlos kündigen. Das kann passieren, wenn Mieter:innen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzen, wenn sie etwa mit der Miete erheblich im Rückstand sind. Oder wenn Mieter:innen wiederholt gegen die Hausordnung verstossen oder die Mietsache erheblich gefährden oder beschädigen

    hint
    Vorsicht, Eigenbedarf!

    Unter bestimmten Voraussetzungen darf dein:e Vermieter:in dir wegen Eigenbedarf kündigen (Paragraph 573 BGB).

    Mieter:in darf der Kündigung widersprechen

    Wenn eine Kündigung als ungerechtfertigt oder rechtswidrig betrachtet werden kann, darfst du als Mieter:in der Kündigung widersprechen. Das sind die häufigsten Situationen, in denen Mieter:innen einer Kündigung widersprechen können:

    1. Fehlende oder ungerechtfertigte Gründe für die Kündigung: Wenn Vermieter:innen die Kündigung ohne berechtigten Grund ausspricht, können Mieter:innen dagegen Widerspruch einlegen. Beispiele hierfür sind eine Eigenbedarfskündigung, ohne dass der:die Vermieter:in die Wohnung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigt, oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, obwohl die Miete ordnungsgemäß gezahlt wurde.

    2. Fehlerhafte Form oder fehlende Begründung der Kündigung: Wenn die Kündigung nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht oder die Begründung nicht ausreichend ist, können Mieter:innen eine Kündigung für unwirksam erklären lassen. Beispiele hierfür sind fehlende Unterschrift des:der Vermieters:in, fehlende Angabe von Gründen oder unzureichende Begründung.

    3. Missachtung gesetzlicher Kündigungsfristen: Wenn Vermieter:innen die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht einhalten, können Mieter:innen die Kündigung unter Umständen für unwirksam erklären lassen. Dies kann der Fall sein, wenn die Kündigungsfrist zu kurz ist oder wenn die Kündigung nicht rechtzeitig zugestellt wurde.

    4. Härtefallgründe: In bestimmten Härtefällen, wie z.B. bei schwerer Krankheit, hohem Alter und/oder sozialer Notlage, können Mieter:innen einen Härtefall geltend machen und die Kündigung anfechten. In solchen Fällen muss das Gericht eine Abwägung zwischen den Interessen des:der Vermieters:in und den Härtefallgründen des:der Mieters:in vornehmen.

    5. Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen rechtlichen Gründen: Es können auch andere rechtliche Gründe vorliegen, die die Kündigung unwirksam machen, z.B. Diskriminierung, Verstoß gegen das Mietrecht oder Missbrauch des Kündigungsrechts.

    hint
    Tipp: Genau prüfen!

    Mieter:innen sollte die Kündigung genau prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen, um ihre Rechte zu wahren. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist es ratsam, rechtlichen Rat von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Mietervereinigung einzuholen.




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    Wenn Mieter:innen trotz Kündigung nicht ausziehen

    Eine böse Überraschung für Vermieter:innen: Ein:e Mieter:in zieht nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus. Der:die Vermieterin hat folgende Optionen:

    1. Räumungsklage: Du kannst als Vermieter:in beim zuständigen Gericht eine Räumungsklage einreichen, das vom Gericht überprüft wird. Wenn die Kündigung rechtmäßig ist, wird der/die Mieter:in durch das Gericht zur Räumung verurteilt.

    2. Zwangsräumung: Zieht der/die Mieter:in aufgrund des Räumungsurteils immer noch nicht aus, können Vermieter:innen eine Zwangsräumung beantragen. Ein Gerichtsvollzieher würde dann die Räumung des Mietobjekts durchsetzen, wenn nötig unter Hinzuziehung der Polizei. Übrigens, die betroffenen Mieter:innen müssen die Kosten für eine Zwangsräumung tragen.

    3. Schadensersatzforderungen: Du kannst als Vermieter:in Schadensersatzforderungen gegen den:die Mieter:in geltend machen, wenn durch die verzögerte Räumung zusätzliche Kosten entstehen, z.B. für Leerstand oder Rechtsanwaltskosten.


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    Zum Beispiel wegen schwerer Mängel der Mietwohnung


    Zum Beispiel wegen einer Mieterhöhung durch den Vermieter

    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Kündigungsfristen bei Mietwohnungen

    Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

    Nein, eine Kündigung musst du mit eigenhändiger Unterschrift abgeben. Du solltest deinen Mietvertrag per Brief kündigen und als Einschreiben per Post oder persönlich mit Zeuge:in übergeben, damit die Kündigung rechtsgültig ist.

    Komme ich schneller aus dem Mietvertrag, wenn ich dem Vermieter einen Nachmieter präsentiere?

    Vielleicht. Das ist jedenfalls kein Automatismus. Dein:e Vermieter:in ist nicht dazu verpflichtet, deinen Vorschlag für eine:n Nachmieter:in anzunehmen. Gibt es in deinem Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel? Wenn ja, ist das gut, dann kannst du drei Personen vorschlagen. Wenn nicht, kannst deine:n Vermieter:in freundlich bitten.

    Kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

    In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, einen Mietvertrag vorzeitig mit einem Mietaufhebungsvertrag aufzulösen. Voraussetzung ist, dass sich beide Parteien einig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine fristlose Kündigung durch den:die Mieter:in rechtfertigt sein. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der:die Vermieter:in erhebliche Mängel der Wohnung trotz Fristsetzung nicht beseitigt.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

     

    Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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