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Seit 1. Januar 2009 gilt: Energieausweis ist auch für jüngere Wohnimmobilien verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2009 muss der Energieausweis auch für Wohngebäude vorgelegt werden, die nach dem 1. Januar 1966 errichtet wurden. Damit können potenzielle Mieter oder künftige Käufer einer Immobilie die Vorlage des Ausweises verlangen.

Auf diese Weise ist der Energieausweis zu einem festen Bestandteil im Wohnungsmarkt geworden, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung geht. Grundsätzlich sorgt er für ein höheres Maß an Transparenz - auf beiden Seiten. Selbst wenn der Immobilienbesitzer sein Wohngebäude nicht vermieten oder verpachten will, liefert der Energieausweis wichtige Aussagen hinsichtlich des Energieverbrauchs und liefert Informationen für effiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei beiden Ausweisvarianten, dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis, wird entweder der Energieverbrauch oder der Energieverbrauchskennwert dokumentiert.
Wer ein Wohngebäude erwerben oder mieten will, sollte sich vor Vertragsabschuss den Energieausweis vorlegen lassen. Die energetischen Eigenschaften einer Immobilie können auf diese Weise einfacher mit denen anderer verglichen werden.

Das sagen die Werte im Energieausweis aus:

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