Ein Verkehrswertgutachten kann Verkäufer oder Käufer veranlassen, um einen verlässlichen Kaufpreis zu ermitteln. Meist wird aus Kostengründen darauf verzichtet. Anders bei der Zwangsversteigerung: Hier stellt ein vereidigter Sachverständiger auf Kosten des Gerichts den Ist-Zustand des Hauses, erforderlichen Modernisierungsumfang, den Bodenwert und schließlich den Verkehrswert fest (mit ausführlicher Begründung).

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