Als sogenannten Hypothekenpfandbrief bezeichnet man ein festverzinsliches Wertpapier. Damit ähnelt dieser Pfandbrief Anleihen. Er wird von Kreditinstituten zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten ausgegeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundschuld dient auch als Kreditsicherheit. Es gibt zwei Arten der Grundschuld. Unterschieden wird zwischen der Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld.
  • Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem finanziellen Volumen von mindestens einer Milliarde Euro.


Ein Hypothekenpfandbrief ist darüber hinaus ein langfristiger Immobilienkredit. Sie sind damit anhand eines Grundpfandrechts (Hypothek beziehungsweise Grundschuld) an einer Immobilie abgesichert. Die Refinanzierung wird dadurch gewährleistet, dass Kapitalanleger Anteile dieser Hypothekenpfandbriefe - ähnlich wie eine Anleihe-  erwerben können. In einem festgelegten Rhythmus erhalten sie dafür eine Zinszahlungen. Der Gesamtbetrag, auf den Hypothekenpfandbriefe ausgestellt werden, muss mindestens durch die Höhe der in das Grundbuch der Immobilie eingetragenen Hypothek abgedeckt sein. Das bedeutet, dass ein Hypothekenpfandbrief der insgesamt 1.000.000 Euro verbrieft, mindestens mit Hypotheken über die gleiche Summe besichert wird.

Für den privaten Immobilienkauf werden in der Regel keine Hypothekenpfandbriefe ausgegeben. Für Banken lohnt sich der Aufwand für die Ausgabe eines Wertpapieres in Form eines Hypothekenpfandbriefes auf Grund des vergleichsweise geringen Finanzierungsumfangs von privaten Finanzierungen einfach nicht. Bei privaten Immobilienfinanzierern wird der Immobilienkredit meist durch die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Bank in das Grundbuch der Immobilie besichert. Sonderformen des Hypothekenpfandbriefes sind der sogenannte Schiffpfandbrief sowie das Pfandbriefgesetz.

Die Grundschuld

Wie bereits erwähnt zählt die sogenannte Grundschuld zu den gängigen Werkzeugen in puncto Hypothekenpfandbrief. Vereinfacht gesagt ist diese Schuld nach deutschem Sachrecht ein sogenanntes dingliches Recht. Anhand dieses Rechts kann ein Verbraucher die Auszahlung eines Geldbetrages aus einem grundstücksgleichen Recht oder einem Grundstück anfordern. So wird die Grundschuld häufig auch als Kreditsicherheit verwendet. Gesetzlich geregelt ist die Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), zuletzt abgeändert durch das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“ zum 19. August 2008. Allgemein existieren zwei verschiedene Arten der Grundschuld. Die sogenannte Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld sind in Abteilung III des Grundbuchamtes eingetragen. Anders als Hypotheken sind Grundschulden keineswegs vom Umfang und dem Bestand der abgesicherten Forderungen (beispielsweise Darlehen) abhängig. So können sie unabhängig übertragen und genutzt werden.  

Jumbo-Pfandbriefe als Sonderform

Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem finanziellen Volumen von mindestens einer Milliarde Euro. Hierbei spielt insbesondere die Liquidität der entsprechenden Emission eine große Rolle. Die Liquiditätsvorstellungen eines Jumbo-Pfandbriefes orientieren sich in der Regel an denen international agierender Anleger. Der reine Begriff ist gesetzlich keineswegs definiert. Stattdessen existieren sogenannte Mindeststandards, die vor allem vom Verband der deutschen Pfandbriefbanken festgelegt und definiert werden.       


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.