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Notargebühren

Die Kosten für die Leistungen des Notars (Notargebühren) und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises.

Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.

Beispielrechnung

Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, einer Grundschuldeintragung über 80.000 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen Ihnen die folgenden Kosten an:
Abwicklungsgebühr Kauf (Notar) 414 EUR
Beurkundungsgebühr (Notar) 177 EUR
Eintragungsgebühr (GA) 177 EUR
Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel (GA) 207 EUR
Kauf Vollzugsgebühr (Notar) 104 EUR
Notaranderkonto (Notar) 288 EUR
Notarbestätigung (Notar) 44 EUR
Eintragung Vollzugsgebühr (Notar) 44 EUR
Mehrwertsteuer 203 EUR
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 1658 EUR




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