Unter einem Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht an einem Grundstück zu verstehen, das die Grundlage zur Darlehenssicherung bildet. In Deutschland gelten die Hypothek und die Grundschuld als Grundpfandrecht.
Ein Immobilienfinanzierer wird ein Darlehen erst dann gewähren, wenn der Bauherr eine Sicherheit als Grundpfandrecht einräumt. In der Praxis wird meist eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Damit ist ein Gläubiger notfalls in der Lage ist sich ausstehende Zahlungen durch eine Zwangsversteigerung zu sichern. Eine weiteres, wenn auch unbedeutendes, Grundpfandrecht ist die Rentenschuld, bei der regelmäßige Zahlungen an den Gläubiger vereinbart werden.