Was sind die Vorteile einer Bestandsimmobilie gegenüber einem Neubau? Der größte ist sicher derjenige, dass man in ein fertiges Objekt ziehen kann und keinen Ärger mit Bauträgern oder -unternehmern, höchstens mit der vorhandenen Bausubstanz hat.
Hier können Sie die Vorteile und Nachteile aus der Sicht des Erwerbs einer Bestandsimmobilie abwägen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Wegfall der Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase | In der Regel keine Gewährleistung oder nur auf Baumaßnahmen der letzten drei bis fünf Jahre |
| Reizvolle Bauwerke in prädestinierten Lagen mit hohem ideellen Wert und vorrangig gesundem Raumklima können weiter- oder umgenutzt werden | In Teilbereichen schwierige und kostenintensive Modernisierung/Sanierung, um im Ergebnis den heutigen Normen zu entsprechen; bspw. problematischer Wärmeschutz bei denkmalgeschütztem Bestand |
| Fast immer in gewachsener Struktur gelegen | Unter Umständen hohes Risiko im Bereich der Folgekosten durch verdeckte Mängel. Deshalb Gutachten erstellen lassen! |
| alte große Grundstücke mit viel gewachsenem Baumbestand sind hier leichter zu finden | Mitunter extreme Einschränkungen bei Sanierung oder Umnutzung und geplanten Abrissen |
| günstiger Erwerb inkl. Grundstück bspw. bei Zwangsversteigerungen | An- oder Einbauten durch Vorgaben von Denkmalschutz, Naturschutz oder Orts- und Gestaltungssatzungen |
| Herausforderung an Kreativität und Flexibilität | Geringe Einsparungsmöglichkeiten durch Abstriche in der Ausstattung oder durch Eigenleistungen |
| Mögliche zusätzliche Kosten für Sanierung und Modernisierung von bis zu 33 Prozent des Kaufpreies werden oft nicht bedacht |
Gutachten lohnt sich
Sind Sie an einer bestimmten Immobilie ernsthaft interessiert und es liegt keine verlässliche Information über Sach- oder Verkehrswert vor, so lohnt die Investition in ein Gutachten. Gutachten können von Bauaufsichtsämtern oder von freien Sachverständigen wie Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Qualifikation erstellt werden. Die Kosten richten sich bei Bauämtern nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) und bei Ingenieuren nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI).