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Soviel kostet Ihr Architekt

Dieses Programm berechnet Ihnen das Architektenhonorar gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
 
Die Sonderfälle nach §§ 8 – 11 und 35, 36 HOAI werden nicht automatisch berechnet, da dies Kenntnisse der genauen Vereinbarungen erfordern würde. Dennoch ist es möglich die zuvor ermittelten Größen hier zu berücksichtigen.
 
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Soviel kostet Ihr Architekt

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Honorarzone und Honorarsatz

Die Honorarzone richtet sich nach den § 11 und 12 der HOAI. Wenn mit Ihrem Auftraggeber nichts vereinbart wurde, benutzen Sie das Punktesystem nach § 11 oder sehen Sie in der Objektliste nach § 12 nach. Bei durchschnittlichen Planungsanforderungen gilt Honorarzone III.

Der Honorarsatz gem. § 4 HOAI kann bei Auftragserteilung schriftlich frei vereinbart werden. Wurde keine Vereinbarung hierzu getroffen gilt automatisch der Mindestsatz.

Kostenberechnung

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Anrechenbare Kosten LP 1-4

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 1-4

(Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) sind nach der Kostenberechnung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine Kostenberechnung vor, kann auch die Kostenschätzung zugrundegelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.

Kostenanschlag

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Anrechenbare Kosten LP 5-7

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 5-7

(Ausführungsplanung bis Vergabe) sind nach dem Kostenanschlag gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch kein Kostenanschlag vor, kann auch die Kostenberechnung zugrundegelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.

Kostenfeststellung

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Anrechenbare Kosten LP 8-9

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 8-9 (Objektüberwachung und Objektbetreuung) sind nach der Kostenfeststellung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine Kostenfeststellung vor, kann auch der Kostenanschlag zugrundegelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.

Beauftragte Leistungsphasen:

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Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.

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Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.

Hilfe

Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.

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Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.

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Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.

EUR
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Besondere und Sonstige Leistungen

Für "Besondere Leistungen" nach § 15 HOAI geben Sie hier bitte das vereinbarte Honorar in Euro ein. Ebenso verfahren Sie mit Sonstigen Leistungen, die sonst nirgendwo erfaÿt werden.

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Zusätzliche Leistungen/ Zeithonorar

Für Zusätzliche Leistungen und Zeithonorare gem. § 6 HOAI können Sie hier die vereinbarten Beträge in Euro eingeben.

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Umbauzuschlag und Nebenkosten

Bei Umbauten und Modernisierungen ist gem. § 24 HOAI eine Erhöhung des Honorares bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad um 20% - 33% schriftlich vereinbar. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20% als vereinbart. Geben Sie hier die Nebenkosten in Euro ein. Wenn bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung vereinbart wurde müssen Sie nach Einzelnachweisen abrechnen. Was in den Nebenkosten enthalten ist, regelt der § 7 der HOAI. Dies sind z.B. Post- und Fernmeldegebühren, Kosten für Vervielfältigungen, Kosten für das Baustellenbüro, Fahrt- und Reisekosten usw.

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Sonstige Zuschläge/ Abzüge

Geben Sie hier alle prozentualen Zuschläge oder Abzüge ein, die woanders nicht berücksichtigt wurden. Für Zuschläge oder Abzüge, welche nicht prozentual abgerechnet werden, können Sie das Eingabefeld "Sonstige L." verwenden.

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