Gemeinden sind zur Unterstützung bei der Grundstückssuche verpflichtet.
Gemeinden sind zur Unterstützung bei der Suche nicht nur verpflichtet, sondern haben auch ein berechtigtes Interesse daran, Ihnen bei der Suche eines Grundstückes zu helfen. Dieses Interesse begründet sich aus der Verantwortung für die Weiterentwicklung einer Region. Leerstehende und verfallende Grundflächen sind nicht im Interesse einer prosperierenden Gemeinde.
Durch ihre planerische Arbeit kennt die Baubehörde Ihrer Gemeinde alle Grundstücke und deren Zustände und kann deshalb eine wichtige Rolle beim Beurteilen und Finden des richtigen Standortes sein. Wenden Sie sich einfach an die untere Baubehörde Ihrer Gemeinde. Dort hilft man Ihnen gern weiter.
Wenn Sie schon lange genug in einer Stadt oder Gemeinde wohnen, können Sie sich parallel zu allen sonstigen Bemühungen in jedem Fall für ein Einheimischengrundstück bewerben. Solche Grundstücke werden, insbesondere von den im Rand- oder Umgebungsbereich von Ballungszentren liegenden Kommunen, immer wieder ausgewiesen und öffentlich bekannt gemacht.
Wichtige Voraussetzungen für eine Teilnahme am Verteilungsverfahren von Einheimischenbauland sind vor allem, dass Sie volljährig sind, mindestens zehn Jahre in der Gemeinde leben, keine anderen nicht selbst genutzten Immobilien besitzen, Ihr Privatvermögen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, Sie die Finanzierung absichern können, ein Haus auf dem Land bauen, welches innerhalb einer Frist von fünf Jahren bezugsfertig sein muss und sich innerhalb einer gesetzten Frist bewerben. Die genauen Bewerbungsbedingungen entnehmen Sie den vom Gemeinderat beschlossenen "Vergaberegeln für Einheimischenbauland". Ein großer Vorteil ist der geringe Grundstückspreis. Er hängt von Ihrem Einkommen ab. Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 55.000 EUR beträgt der Grundstückspreis für Einheimischenbauland in der Nähe von München ca. 183 EUR pro m² und erhöht sich für jede weitere 5.000 EUR um jeweils 11,25 EUR. Hinzu kommen dann in jedem Fall noch 37 EUR pro m² Erschließungskostenbeitrag.