Was Sie bauen dürfen richtet sich entweder nach den Maßgaben eines Bebauungsplanes, soweit dieser existiert oder nach den Eigenheiten der näheren Umgebung.
Im Bebauungsplan sind für den Hausbau Geschossflächen- und Grundflächenzahl, Anzahl der gestatteten Vollgeschosse und die Bauweise, aber auch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefe festgelegt. Dazu kommen oft ergänzende ortsgestaltende Auflagen durch Satzungen der Gemeinde, die etwa Dachformen, Farben, Materialien oder gar bestimmte Haustypen fordern oder verbieten. Allgemein gilt: Was im Bebauungsplan nicht geregelt ist, kann frei bestimmt werden, insofern es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Wenn keine Planfestsetzungen in Form eines Bebauungsplanes bestehen, erfahren Sie durch eine Bauvoranfrage, ob Ihr Bauvorhaben wunschgerecht realisiert werden kann.