Sichern Sie sich vor bösen Überraschungen ab! Es kann vorkommen, dass in ein paar Jahren eine Schnellstraße oder Autobahn Ihr Grundstück flankiert. Solche Vorhaben werden allerdings weit im Voraus geplant und lassen sich bei ihrer Baubehörde in Erfahrung bringen.
Auch geplante Gewerbe oder Industrieanlagen in Ihrer Nachbarschaft entstehen nicht über Nacht. Informieren Sie sich deshalb in welchem Baugebiet Ihr Grundstück liegt und welche Baugebiete (z.B. ein Gewerbegebiet) angrenzen. Aufschluss verschaffen Sie sich zunächst im Flächennutzungsplan (FNP).
Ergründen Sie eventuelle Pläne Ihrer Gemeinde, die Vorhaben in Form eines Bebauungsplanes öffentlich auslegt und einsehbar macht.
Möglich ist auch, dass eine Planung der Gemeinde aus städtebaulichen Gründen, die Bebaubarkeit Ihres Grundes ausschließen möchte. Dies ist aber nur durch einen Bebauungsplan möglich. Natürlich bedeutet dies immer Streit. Über solche jedoch eher seltenen Fälle gibt Ihnen die Baubehörde gern Auskunft.