Die Frage nach der Bebaubarkeit erfordert vor Abschluss des Grundstückkaufvertrages in der Regel eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Beurteilung. Wenn Sie nicht beurteilen können ob ihr Grundstück bebaubar ist, sollten Sie dies unbedingt mit einem Architekten oder den zuständigen Ämtern (Gemeinde, Bauamt, untere Wasserbehörde etc.) klären. Mündliche Zusagen sind immer unverbindlich und Fehlauskünfte oder Missverständnisse möglich. Lassen Sie sich Planungsstände immer schriftlich vom Amt geben. Ob und was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen hängt von vielen Kriterien ab.
Sie Sollten prüfen ob für Ihr Grundstück eine der drei folgenden Grundlagen existiert.
1.) Gibt es bei Ihrer Gemeinde/Kommune einen Bebauungsplan und ist Ihr Grundstück von diesem betroffen? Zu Auskünften darüber ist die Gemeinde verpflichtet. Dieser Bebauungsplan sagt ihnen oder ihrem Architekten ob und was Sie bauen dürfen.
2.) Ist kein Bebauungsplan aufgestellt, so sollten Sie feststellen ob Ihr Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, denn daraus leitet sich für Sie automatisch das Recht zu bauen ab, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Frage danach ob es sich um einen Ortsteil handelt oder nicht kann strittig sein und kann sogar vor Gericht entschieden werden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach den Ortsgrenzen.
3.) Trifft keiner der vorigen Punkte auf ihr Grundstück zu, so befinden sie sich im Außenbereich einer Gemeinde und außerhalb eines Bebauungsplanes. Damit haben sie nur in Ausnahmefällen das Recht ein Wohnhaus zu bauen.