Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen stellt ein auf die besonderen Bedürfnisse am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar. Sie besteht aus drei Teilen (VOB/A, VOB/B und VOB/ C). Aktuelle Version der VOB ist 2009. Dabei regelt Teil A die allgemeinen Vergabebedingungen von Bauleistungen, Teil B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und in Teil C sind allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen enthalten. Die in der VOB/B enthaltenen Vertragsbedingungen weichen in mehreren Punkten vom Werkvertragsrecht (Werkvertrag) des BGB ab. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag sind aber nicht etwa zwei völlig verschiedene Regelwerke. Auch der VOB-Vertrag basiert auf einem Werkvertrag, der jedoch durch die Vertragsbedingungen der VOB/B modifiziert und ergänzt wird. Hervorzuheben ist, dass die VOB immer nur dann Anwendung findet, wenn ihre Geltung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer/Handwerker ausdrücklich vereinbart wurde. Dazu muss auf dem Deckblatt der Ausschreibungsunterlagen lediglich " die VOB gilt als vereinbart" vermerkt sein.