Gelegentlich möchte ein Bauherr im Zusammenhang mit seinem Vorhaben sein Grundstück teilen. Der abgeteilte, in der Fachsprache "abgeschriebene", Grundstücksteil soll dann zu einem selbstständigen Grundstück mit einem eigenen Grundbuchblatt werden oder einem andern Grundstück zugeteilt werden. Dabei dürfen keine bauplanungs- und bauordnungsrechtswidrigen Zustände entstehen. Nur noch wenige Länder prüfen dies bauordnungsrechtlich vorab, indem sie eine Teilungsgenehmigung vorsehen. Eine Teilung zieht auch Änderungen in der Kartierung des Katasteramtes, Vermessungsaufwand und Gebühren nach sich.