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Subunternehmer / Nachunternehmer

Nicht immer erbringt der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer (gemeint ist hier nicht der Generalunternehmer!) sämtliche Arbeiten selbst. Häufig beauftragen Bauunternehmen Dritte mit der Ausführung von Teilleistungen. Solche Drittunternehmer werden als Nach- oder auch Subunternehmer bezeichnet. Die Besonderheit dieser Konstellation besteht darin, dass der Bauherr keine vertraglichen Beziehungen zum Nachunternehmer hat. Sein Vertragspartner ist einzig und allein der von ihm beauftragte Bauunternehmer, der auch als Hauptunternehmer bezeichnet wird. Auch für die vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen ist im Verhältnis zum Bauherrn der Hauptunternehmer allein zuständig und verantwortlich.

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