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Rohbauland

Hierunter versteht man Flächen, die von der Gemeinde offiziell für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert sein muss oder deren Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. Erst wenn die Gemeinde die Erschließung und Gestaltung durchgeführt hat, können Sie dort auch bauen. Im Gegensatz zum Bauerwartungsland handelt es sich beim Kauf von Rohbauland nicht mehr um Spekulation, da einer Baureife nicht mehr viel entgegensteht. Wenn allerdings die Gemeinde ihrer Pflicht zur Erschließung nur halbherzig oder gar nicht nachkommt, kann sich ein Planungs- oder Baubeginn unangenehm nach hinten verschieben.

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