Das Katasteramt (auch als Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation und Vermessung bekannt) ist Teil der Baubehörde und hat die Aufgabe, alle Gebäude, Grundstücke und landschaftlichen Eigenheiten zu kartieren und zu beschreiben. Dazu erstellt es das Katasterkartenwerk (Flurkarte) im Maßstab 1:500 bis 1:2000.
Dieses Kartenwerk nennt man Kataster, Liegenschaftskataster oder Flurbuch. In diesem werden alle Flurstücke nach ihrer Lage, Nutzung, Größe usw. verzeichnet und dargestellt.
Hauptteile des Katasters sind die Katasterbücher mit der Beschreibung der Grundstücke in Lage, Adresse, Nutzungsart, m², Gebäude und Eigentümer und das sie darstellende Kartenwerk.
Katasterpläne sind amtliche Lagepläne und für Bauherren und Planer unerlässlich. Mit ihnen werden z.B. Bebauungspläne erstellt. Für Ihre freie Planung benötigen Sie einen Katesterplan bei der Vorlage Ihres Bauantrages.
Katastervermessungen dürfen nur durch Ämter und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ausgeführt werden. Die Kosten hierfür werden nach einer Gebührenordnung erhoben.
Es kann sein, dass eine Grundstücksvermessung bei Ihnen erforderlich wird. Gründe dafür sind die Teilung von Grundstücken zur Bildung von neuen Baugrundstücken, das Einmessen von Gebäuden, Grundstücksvereinigungen, Beurkundungen und Beglaubigungen von diversen Anträgen, Grenzbescheinigungen und Ergebnisse von Grenzverhandlungen. Eintragungen und Änderungen der Katasterunterlagen müssen dem Grundbuchamt mitgeteilt werden. Eine Grenzbescheinigung wird z.B. bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt.
Auch jede andere systematische Erfassung und Aufstellung kann als Kataster bezeichnet werden, etwa ein Baumkataster oder Weinkataster. Wie beim Liegenschaftskataster gibt es meist einen Plan und ein Verzeichnis.