Das ist die Abkürzung für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Frage, welche Vergütung der Bauherr dem Architekten oder einem Fachplaner für dessen Leistung schuldet. Soweit keine anderen, schriftlichen Vereinbarungen bei Abschluss eines Architektenvertrages getroffen werden, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar der HOAI als vereinbart.