Das ist die Abkürzung für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Frage, welche Vergütung der Bauherr dem Architekten oder einem Fachplaner für dessen Leistung schuldet und welche Leistungen überhaupt erbracht bzw. beauftragt werden können. Soweit keine anderen, schriftlichen Vereinbarungen bei Abschluss eines Werkvertrages getroffen werden, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar der HOAI als vereinbart.