Ab dem 01.01.2002 müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (nicht aber private Bauherren) in Deutschland einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für den Bauunternehmer vorliegt.
Der Auftraggeber (Bauherr) haftet für die 15% Bauabzugsteuer selbst dann, wenn der Bauunternehmer ihm eine gefälschte Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat und der Bauherr das hätte erkennen müssen. Deshalb ist es dringend notwendig jede Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt auf seine Echtheit zu überprüfen bevor ein Auftrag erteilt wird. Diese Überprüfung kann telefonisch und bei einzelnen Finanzämtern bereits per Internet erfolgen.
Da die Bauabzugssteuer für Bauherren ein erhöhtes Risiko und erhöhten Aufwand mit sich bringt geht der Trend dahin, dass nur noch Unternehmer mit Freistellungsbescheinigung Aufträge erhalten werden.