Reine Wohngebiete werden im Flächennutzungsplan mit WR gekennzeichnet. Sie dienen dem Wohnen. Zulässig sind: Wohngebäude, insb. Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ausnahmsweise zugelassen werden: Läden, kleine Herbergen, nicht störendes
Handwerk (z.B. Schuster), Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke, die der Versorgung des Gebietes dienen.
Höchstens 40% Überbauung, 120% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.