Besondere Wohngebiete werden im Flächennutzungsplan mit WB gekennzeichnet. Sie dienen vorwiegend dem Wohnen, aber auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und Betrieben oder Anlagen die mit der Wohnnutzung vereinbar sind.
Zulässig sind: Geschäfts- und Bürogebäude, Hotels, Restaurants, Verwaltungen, Kinos, Theater, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche, und sportliche Zwecke, Tankstellen.
Höchstens 60% Überbauung, 160% der Grundstücksfläche als Geschossfläche.